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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal
Ausgabe 2/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Beschlüsse des Gemeinderates der Gemeinde Crossen an der Elster zur Sitzung am 02. Februar 2026

Beschluss - Nr. 01 / 2026:

Der Gemeinderat der Gemeinde Crossen an der Elster beschließt, das Vorhaben „Freiflächen-PV-Anlage mit Energiespeicher in Nickelsdorf durch die Firma Aracari Solar GmbH zu befürworten.

Beschluss - Nr. 02 / 2026:

Der Gemeinderat der Gemeinde Crossen an der Elster stimmt und bekundet Ihr grundsätzliches Interesse, das Vorhaben eine klassische PV-Freiflächenanlage mit Speicher in der Gemarkung Nickelsdorf, Flur 1, Flurstück 61/15 durch die Firma Solaria Deutschland GmbH zu befürworten.

Beschluss - Nr. 03 / 2026:

Der Gemeinderat der Gemeinde Crossen an der Elster beschließt die Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021 auf der Grundlage des vorliegenden Schlussberichtes vom Rechnungsprüfungsamt des Landratsamtes des Saale-Holzland-Kreises. Die im Prüfbericht aufgeführten Hinweise und Handlungsempfehlungen sind künftig zu beachten.

Beschluss - Nr. 04 / 2026:

Der Gemeinderat der Gemeinde Crossen an der Elster beschließt die Entlastung des Bürgermeisters und der Verwaltung von der Haushaltsführung für das Haushaltsjahr 2021.

Beschluss - Nr. 05 / 2026:

Der Gemeinderat der Gemeinde Crossen an der Elster beschließt die Entlastung des Ersten Beigeordneten von der Haushaltsführung für das Haushaltsjahr 2021.

Beschluss - Nr. 06 / 2026:

Der Gemeinderat der Gemeinde Crossen an der Elster beschließt die Entlastung des Zweiten Beigeordneten von der Haushaltsführung für das Haushaltsjahr 2021.

Beschluss - Nr. 07 / 2026:

Der Gemeinderat der Gemeinde Crossen an der Elster beschließt die Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 auf der Grundlage des vorliegenden Schlussberichtes vom Rechnungsprüfungsamt des Landratsamtes des Saale-Holzland-Kreises. Die im Prüfbericht aufgeführten Hinweise und Handlungsempfehlungen sind künftig zu beachten.

Beschluss - Nr. 08 / 2026:

Der Gemeinderat der Gemeinde Crossen an der Elster beschließt die Entlastung des Bürgermeisters und der Verwaltung von der Haushaltsführung für das Haushaltsjahr 2022.

Beschluss - Nr. 09 / 2026:

Der Gemeinderat der Gemeinde Crossen an der Elster beschließt die Entlastung des Ersten Beigeordneten von der Haushaltsführung für das Haushaltsjahr 2022.

Beschluss - Nr. 10 / 2026:

Der Gemeinderat der Gemeinde Crossen an der Elster beschließt die Entlastung des Zweiten Beigeordneten von der Haushaltsführung für das Haushaltsjahr 2022.

Beschluss - Nr. 11 / 2026:

Der Gemeinderat der Gemeinde Crossen an der Elster beschließt die Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 auf der Grundlage des vorliegenden Schlussberichtes vom Rechnungsprüfungsamt des Landratsamtes des Saale-Holzland-Kreises. Die im Prüfbericht aufgeführten Hinweise und Handlungsempfehlungen sind künftig zu beachten.

Beschluss - Nr. 12 / 2026:

Der Gemeinderat der Gemeinde Crossen an der Elster beschließt die Entlastung des Bürgermeisters und der Verwaltung von der Haushaltsführung für das Haushaltsjahr im Zeitraum vom 01.01.-31.03.2023.

Beschluss - Nr. 13 / 2026:

Der Gemeinderat der Gemeinde Crossen an der Elster beschließt die Entlastung des Bürgermeisters und der Verwaltung von der Haushaltsführung für das Haushaltsjahr im Zeitraum vom 05.09.-31.12.2023.

Beschluss - Nr. 14 / 2026:

Der Gemeinderat der Gemeinde Crossen an der Elster beschließt die Entlastung des Ersten Beigeordneten von der Haushaltsführung für das Haushaltsjahr im Zeitraum vom 01.01.-04.09.2023.

Beschluss - Nr. 15 / 2026:

Der Gemeinderat der Gemeinde Crossen an der Elster beschließt die Entlastung des Zweiten Beigeordneten von der Haushaltsführung für das Haushaltsjahr 2023.

Beschluss - Nr. 16 / 2026:

Der Gemeinderat der Gemeinde Crossen an der Elster stimmt der Errichtung einer PV-Anlage auf einen Wohnhausdach in der Schlossstraße 10, 07613 Crossen, unter der folgenden Auflage zu. Aufgrund der Gefahr von Dachlawinen ist die zusätzliche Installation eines Schneefanggitters unterhalb der PV-Anlage zwingend erforderlich. Die Verkehrssicherungspflicht hat der Grundstückseigentümer.

Beschluss - Nr. 17 / 2026:

Nicht öffentlicher Teil.