Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
der Gesetzgeber hat bundesweit eine Erhöhung der Gebühren für die Beantragung von Personalausweisen beschlossen.
Nach dieser ändern sich die Gebühren für Personalausweisanträge wie folgt:
| - | Personalausweis bis 24 Jahre: | von 22,80 € auf 27,60 € |
| - | Personalausweis ab 24 Jahre: | von 37,00 € auf 46,00 € |
Hintergrund der bundesweiten Änderung im Ausweiswesen sind die gestiegenen Herstellungs- und Produktionskosten der Ausweisdokumente bei der Bundesdruckerei.
Passbilder in Papierform sind seit dem 1. Mai 2025 für die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen nicht mehr zugelassen.
Digitale Passbilder können vor Ort in unseren Meldebehörden oder bei Fotodienstleistern, die diesen Service anbieten, elektronisch aufgenommen werden.
Die Aufnahme der Passbilder in der Behörde kann aus technischen Gründen erst ab einem Alter von 2 Jahren erfolgen.
Für jedes in der Behörde erfasste Lichtbild sind zusätzlich zum Dokumentenpreis 6,00 € durch die Kommune zu erheben. Bei Aufnahmen eines Fotodienstleisters erhalten Sie einen QR-Code, welchen Sie zu Ihrem Termin bei der Meldebehörde bitte vorlegen.