Der Gemeinderat der Gemeinde Walpernhain hat den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark an der A 9“ für landwirtschaftlich genutzte Flächen beiderseits der A 9 mit dem Planungsziel gefasst, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine PV-Freiflächenanlage zu schaffen. Der Gemeinderat hat hierzu in der Sitzung am 26. Februar 2026 den Vorentwurf des Bebauungsplanes gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligungsverfahren beschlossen. Die Abgrenzung des Plangebietes ist der Anlage zu dieser Bekanntmachung zu entnehmen.
Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren aufgestellt, so dass ergänzend zum Bebauungsplan mit der Begründung auch ein Umweltbericht erforderlich wird.
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird die Bevölkerung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen und die voraussichtlichen Auswirkungen informiert. Hierzu werden die Vorentwurfsunterlagen des Bebauungsplanes gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom
30. März 2026 bis einschließlich zum 4. Mai 2026
auf den Internetseiten der VG Heideland-Elstertal-Schkölen (https://www.vg-hes.de/bekanntmachungen/index.php#content) sowie des Planungsbüros GÖL mbH (www.goel.de) zur Einsichtnahme bereitgestellt. Zudem werden die Vorentwurfsunterlagen im o. g. Zeitraum während der nachfolgenden Zeiten in der Bauverwaltung der VG Heideland-Elstertal-Schkölen (Flemmingstraße 17, 07613 Crossen a. d. Elster) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
| Dienstag | 09:00 - 11:30 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
| Mittwoch | 09:00 - 11:30 Uhr |
| Donnerstag | 09:00 - 11:30 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr |
| Freitag | 09:00 - 11:30 Uhr |
Während dieser Auslegungszeiten können von jedermann Anregungen zu den Vorentwurfsunterlagen vorgebracht werden (z. B. schriftlich, elektronisch oder zu den o. g. Zeiten zur Niederschrift). Elektronische Stellungnahmen sind zu richten an: info@vg-hes.de.
Walpernhain, den 3. März 2026
Günter Weihmann
Bürgermeister