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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal
Ausgabe 3/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Allgemeinverfügung der Gemeinde Hartmannsdorf zur Widmung der Verkehrsfläche „Spatzenweg“

Die Bekanntmachung ist erfolgt durch Bereitstellung auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen www.vg-hes.de > Verwaltung & Bürgerservice > Bekanntmachung > Sonstiges am 03.03.2026.

1.

Die Verkehrsfläche Flur 1, Flurstück (95/13, 95/4, 81/20 und 95/105), beginnend bei der Einfahrt von der L 3007, fortführend und rechts aufbiegend zum Armin-Baumert-Weg wird dem öffentlichen Verkehr (gem. § 6 ThürStrG) zur Nutzung als Einbahnstraße gewidmet.

2.

Der Übersichtsplan ist Bestandteil des Beschlusses.

3.

Die Widmung ist mit Rechtsbehelfsbelehrung im Amtsblatt und der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen öffentlich bekannt zu machen und wird zum Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung wirksam.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen, Hauptamt, Flemmingstraße 17, 07613 Crossen an der Elster eingelegt werden.

Skizze Anlage 1

Hartmannsdorf, den 26.02.2026

Böhme

Bürgermeister der Gemeinde Hartmannsdorf