Die Bekanntmachung ist erfolgt durch Bereitstellung auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen www.vg-hes.de > Verwaltung & Bürgerservice > Bekanntmachung > Sonstiges am 03.03.2026.
| 1. | Die Verkehrsfläche Flur 1, Flurstück (95/13, 95/4, 81/20 und 95/105), beginnend bei der Einfahrt von der L 3007, fortführend und rechts aufbiegend zum Armin-Baumert-Weg wird dem öffentlichen Verkehr (gem. § 6 ThürStrG) zur Nutzung als Einbahnstraße gewidmet. |
| 2. | Der Übersichtsplan ist Bestandteil des Beschlusses. |
| 3. | Die Widmung ist mit Rechtsbehelfsbelehrung im Amtsblatt und der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen öffentlich bekannt zu machen und wird zum Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung wirksam. |
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen, Hauptamt, Flemmingstraße 17, 07613 Crossen an der Elster eingelegt werden.
Skizze Anlage 1
Hartmannsdorf, den 26.02.2026
Böhme
Bürgermeister der Gemeinde Hartmannsdorf