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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal
Ausgabe 4/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeinde Heideland

Beschluss - Nr. 10 / 2025:

Der Gemeinderat der Gemeinde Heideland beschließt auf Grundlage des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes gem. § 3 Abs 1, Nr. 1 den Bedarfs- und Entwicklungsplan (Brandschutzbedarfsplan) als strategisches und konzeptionelles Planungsinstrument für die kurz- und mittelfristige Weiterentwicklung des Brandschutzes in der Gemeinde Heideland.

- Zustimmung

Beschluss - Nr. 11 / 2025:

Der Gemeinderat der Gemeinde Heideland billigt den Entwurf der Ergänzungssatzung „Königshofen Flurstück 764, Gemarkung Königshofen“ bestehend aus den zeichnerischen Festsetzungen der Planzeichnung und die Begründung in der Fassung vom 14.02.2025.

Der gebilligte Entwurf der Ergänzungssatzung und die Begründung werden nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer von 30 Tagen im Internet unter der Adresse:

www.vg-hes.de/bekanntmachungen für jedermann öffentlich zur Einsichtnahme bereitgestellt und liegen zusätzlich öffentlich aus. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung, die Art der umweltbezogenen Informationen und der Hinweis darauf, dass Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können, werden ortsüblich bekannt gemacht.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgaben durch die Planung berührt werden können, werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung unterrichtet und um Abgabe einer Stellungnahme gebeten.

- Zustimmung

Beschluss - Nr. 12 / 2025:

Der Gemeinderat der Gemeinde Heideland billigt den Nutzungsvertrag von der Firma EP5 Solar Invest 3 GmbH & Co. KG, Kirchenpauerstraße 26, 20457 Hamburg in der vorliegenden Form. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Nutzungsvertrag zu unterschreiben.

- Zustimmung

Beschluss - Nr. 13 / 2025:

Der Gemeinderat der Gemeinde Heideland beschließt die Befreiung der Festsetzung des Bebauungsplans Punkt 4 (1) der textlichen Festsetzung Teil B in der Fassung der 1. Änderung nach § 31 Abs. 2 Nr. 2 BauGB. Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt, die Abweichung ist städtebaulich vertretbar und die nachbarlichen Interessen werden mit den öffentlichen Belangen gewürdigt. Bei der errichteten Einfriedung handelt es sich um ein verfahrensfreies Bauvorhaben nach § 63 Abs. 1 Nr. 7 (a) ThürBO.

- Zustimmung

Beschluss - Nr. 14 / 2025:

Grundstücksangelegenheit - nichtöffentlich

- Zustimmung

Beschluss - Nr. 15 / 2025:

Der Gemeinderat der Gemeinde Heideland beschließt den Verkauf des Auslegemulchers von Twose an die Agrargenossenschaft Buchheim-Crossen eG, Crossener Straße 16, 07613 Heideland/Etzdorf, vertreten durch Hannes Schulze zu einem Angebotspreis von 6.500,- € netto.

- Zustimmung