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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal
Ausgabe 4/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Verwaltungsgemeinschaft

Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen hat in ihrer Sitzung am 05.03.2025 die Haushaltssatzung 2025 der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen beschlossen die hiermit amtlich bekannt gemacht wird. Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Saale-Holzland-Kreis hat mit Schreiben vom 13.03.2025 den Eingang bestätigt und die vorzeitige Bekanntmachung der Haushaltssatzung zugelassen.

Haushaltssatzung

der

VG "Heideland-Elstertal-Schkölen"

für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund des § 50 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die VG "Heideland-Elstertal-Schkölen" folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen

2.041.000 EUR

und Ausgaben mit

2.041.000 EUR

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen

326.150 EUR

und Ausgaben mit

326.150 EUR

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Verwaltungsgemeinschaftsumlage wird auf 1.421.000,00 € festgelegt, das sind 183,90 €/Einwohner bei einem Einwohnerstand Stichtag 31.12.2023 von 7.727.

Nach Verwaltungsvereinbarung zur Feuerwehr beträgt die

Verwaltungsumlage

20,50 € je Einwohner

und die Investumlage

11,85 € je Einwohner.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 300.000,00 € festgesetzt.

§ 6

Es gilt in der Anlage beigefügte Stellenplan.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.

Crossen an der Elster, 08.04.2025  —  - Siegel -

Bierbrauer

Gemeinschaftsvorsitzender

Die Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen für das Haushaltsjahr 2025 liegt während der Dienstzeiten in der Zeit vom

22.04.2025 - 06.05.2025

in der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen, Flemmingstraße 17, 07613 Crossen an der Elster zu jedermanns Einsicht (mit vorheriger Anmeldung) aus.