Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen hat in ihrer Sitzung am 05.03.2025 die Haushaltssatzung 2025 der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen beschlossen die hiermit amtlich bekannt gemacht wird. Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Saale-Holzland-Kreis hat mit Schreiben vom 13.03.2025 den Eingang bestätigt und die vorzeitige Bekanntmachung der Haushaltssatzung zugelassen.
Haushaltssatzung
der
VG "Heideland-Elstertal-Schkölen"
für das Haushaltsjahr 2025
Aufgrund des § 50 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die VG "Heideland-Elstertal-Schkölen" folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen | 2.041.000 EUR |
| und Ausgaben mit | 2.041.000 EUR |
| und im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen | 326.150 EUR |
| und Ausgaben mit | 326.150 EUR |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Verwaltungsgemeinschaftsumlage wird auf 1.421.000,00 € festgelegt, das sind 183,90 €/Einwohner bei einem Einwohnerstand Stichtag 31.12.2023 von 7.727.
Nach Verwaltungsvereinbarung zur Feuerwehr beträgt die
| Verwaltungsumlage | 20,50 € je Einwohner |
| und die Investumlage | 11,85 € je Einwohner. |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 300.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Es gilt in der Anlage beigefügte Stellenplan.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.
Crossen an der Elster, 08.04.2025 — - Siegel -
Bierbrauer
Gemeinschaftsvorsitzender
Die Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen für das Haushaltsjahr 2025 liegt während der Dienstzeiten in der Zeit vom
22.04.2025 - 06.05.2025
in der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen, Flemmingstraße 17, 07613 Crossen an der Elster zu jedermanns Einsicht (mit vorheriger Anmeldung) aus.