Der Gemeinderat der Gemeinde Walpernhain hat in seiner Sitzung am 19.03.2025 die Haushaltssatzung 2025 der Gemeinde Walpernhain beschlossen die hiermit amtlich bekannt gemacht wird. Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Saale-Holzland-Kreis hat mit Schreiben vom 03.04.2025 die Haushaltssatzung gewürdigt und die vorzeitige Bekanntmachung der Haushaltssatzung zugelassen.
Die Bekanntmachung erfolgte durch Bereitstellung auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen www.vg-hes.de. am 14.04.2025.
Haushaltssatzung der Gemeinde Walpernhain
für das Haushaltsjahr 2025
Aufgrund der § 55 ff. der Thüringer Kommunalordnung - ThürKO in der jeweils gültigen Fassung erlässt die Gemeinde Walpernhain (Saale-Holzland-Kreis) nach Beschluss des Gemeinderates vom 19.03.2025 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt.
Er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 257.150 EUR |
| im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 23.550 EUR |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
- Entfällt -
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 40.000,00 EUR festgesetzt.
§ 6
Es gilt der als Anlage beigefügte Stellenplan.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Crossen an der Elster, 08.04.2025
Weihmann
Bürgermeister — - Siegel -
Die Haushaltssatzung der Gemeinde Walpernhain für das Haushaltsjahr 2025 liegt während der Dienstzeiten in der Zeit vom
22.04.2025 - 06.05.2025
in der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen, Flemmingstraße 17, 07613 Crossen an der Elster zu jedermanns Einsicht (mit vorheriger Anmeldung) aus.