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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal
Ausgabe 4/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeinde Heideland

über die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB zur Ergänzungssatzung „Königshofen Flurstück 764, Gemarkung Königshofen“ gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Heideland hat in seiner Sitzung am 17.06.2024 die Einleitung des Verfahrens zur Ergänzungssatzung „Königshofen Flurstück 764, Gemarkung Königshofen“ gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB beschlossen. Ziel der Ergänzungssatzung ist die Einbeziehung einer Teilfläche des Flurstücks Nr. 764 in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil und die Schaffung der planungsrechtlichen Genehmigungsgrundlage nach § 34 BauGB.

Die einzubeziehende Teilfläche des Flurstücks Nr. 764 umfasst eine Fläche von ca. 1.500 m2 und ist im nachstehenden Lageplan dargestellt.

Der Gemeinderat der Gemeinde Heideland hat in seiner Sitzung am 17.03.2025 den Beschluss über die Billigung und Veröffentlichung der Ergänzungssatzung „Königshofen Flurstück 764, Gemarkung Königshofen“ gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB gefasst.

Der Entwurf der Ergänzungssatzung „Königshofen Flurstück 764, Gemarkung Königshofen“ gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB mit Begründung werden entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

31.03.2025 bis 09.05.2025

auf der Internetseite der Gemeinde Heideland unter https://www.vg-hes.de/bekanntmachungen/index.php#content zur Einsichtnahme bereit gestellt.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die Unterlagen im oben genannten Zeitraum in der Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft „Heideland-Elstertal-Schkölen“, Naumburger Straße 4 in 07619 Schkölen zu nachfolgenden Sprechzeiten:

Montag

9:00 bis 13:00 Uhr

Dienstag

9:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr

Mittwoch

9:00 bis 13:00

Donnerstag

9:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr

Freitag

9:00 bis 12:00 Uhr

eingesehen werden.

Während der Veröffentlichungsfrist kann über den Inhalt der Planung Auskunft verlangt werden und von jedermann - schriftlich oder zur Niederschrift – Stellungnahmen per E-Mail an: herrmann@vg-hes.de oder schriflich an: Gemeinde Heideland, Flemmingstraße 17, 07613 Crossen a. d. Elster eingereicht werden.

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers erforderlich. Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens eingewilligt. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Gemeinderates beraten und entschieden.

Diese Bekanntmachung wird auch auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft unter www.vg-hes.de veröffentlicht.

Die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4a Abs. 2 BauGB beteiligt und über die öffentliche Auslegung des Planentwurfes benachrichtigt.

Hinweise:

Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist anderenfalls nicht möglich. Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Satzungsverfahrens eingewilligt. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Gemeinderates beraten und entschieden.

Es wird gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.

Heideland, den 24.03.2025

Pöhl

Bürgermeister