Titel Logo
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal
Ausgabe 4/2026
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Haushaltssatzung 2026 Gemeinde Silbitz

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Silbitz hat in seiner Sitzung am 17.02.2026 die Haushaltssatzung der Gemeinde Silbitz für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen. Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Saale-Holzland-Kreis hat mit Schreiben vom 17.03.2026 die Satzung gewürdigt und die vorzeitige Bekanntmachung zugelassen. Die Bekanntmachung ist erfolgt durch Bereitstellung auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen www.vg-hes.de > Verwaltung & Bürgerservice > Bekanntmachungen > Satzungen am 20.03.2026

Haushaltssatzung der Gemeinde Silbitz für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund der § 55 ff. der Thüringer Kommunalordnung - ThürKO in der jeweils gültigen Fassung erlässt die Gemeinde Silbitz (Saale-Holzland-Kreis) nach Beschluss des Gemeinderates vom 17.02.2026 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt.

Er schließt

im Verwaltungshaushalt

 

in den Einnahmen und Ausgaben mit

1.266.950 EUR

im Vermögenshaushalt

 

in den Einnahmen und Ausgaben mit

531.250 EUR

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

*Nachrichtlich: Kreditaufnahme mit Kapitaldienstfinanzierung nach dem ThürKlpG

160.650 EUR

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

- entfällt -

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf

180.000,00 EUR

festgesetzt.

§ 6

Es gilt der als Anlage beigefügte Stellenplan.

 § 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.

Crossen an der Elster, 19.03.2026

[im Original gezeichnet)⇔- Siegel -

S. Mahl 

Bürgermeister Gemeinde Silbitz