Der Gemeinderat der Gemeinde Silbitz hat in seiner Sitzung am 17.02.2026 die Haushaltssatzung der Gemeinde Silbitz für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen. Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Saale-Holzland-Kreis hat mit Schreiben vom 17.03.2026 die Satzung gewürdigt und die vorzeitige Bekanntmachung zugelassen. Die Bekanntmachung ist erfolgt durch Bereitstellung auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen www.vg-hes.de > Verwaltung & Bürgerservice > Bekanntmachungen > Satzungen am 20.03.2026
Aufgrund der § 55 ff. der Thüringer Kommunalordnung - ThürKO in der jeweils gültigen Fassung erlässt die Gemeinde Silbitz (Saale-Holzland-Kreis) nach Beschluss des Gemeinderates vom 17.02.2026 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt.
Er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 1.266.950 EUR |
| im Vermögenshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 531.250 EUR |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
*Nachrichtlich: Kreditaufnahme mit Kapitaldienstfinanzierung nach dem ThürKlpG | 160.650 EUR |
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
- entfällt -
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf | ⇔ 180.000,00 EUR festgesetzt. |
§ 6
Es gilt der als Anlage beigefügte Stellenplan.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.
Crossen an der Elster, 19.03.2026
[im Original gezeichnet)⇔- Siegel -
S. Mahl
Bürgermeister Gemeinde Silbitz