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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal
Ausgabe 4/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Beschlüsse des Stadtrates der Stadt Schkölen zur Sitzung am 19. März 2026

Beschluss - Nr. 4 / 2026:

Der Stadtrat der Stadt Schkölen beschließt, den Sitz der Vertretung im Haupt- und Finanzausschuss von Mandy Nimmler-Köhler durch Michael Lorbeer, neu zu besetzen.

- Zustimmung

Beschluss - Nr. 5 / 2026:

Der Stadtrat der Stadt Schkölen beschließt, den Sitz der Vertretung im Haupt- und Finanzausschuss von Mario Rechenberger durch Karsten Forner, neu zu besetzen.

- Zustimmung

Beschluss - Nr. 6 / 2026:

Der Stadtrat der Stadt Schkölen beschließt, den Sitz der Vertretung im Wirtschafts-, Umwelt- und Bauausschuss von Mandy Nimmler-Köhler durch Karsten Forner, neu zu besetzen.

- Zustimmung

Beschluss - Nr. 7 / 2026:

Der Stadtrat der Stadt Schkölen beschließt, den Sitz der Vertretung im Ordnung-, Jugend-, Kultur- und Sozialausschuss von Karsten Forner durch Mario Rechenberger, neu zu besetzen.

- Zustimmung

Beschluss - Nr. 8 / 2026:

Der Stadtrat der Stadt Schkölen beschließt, den Sitz des sachkundigen Bürgers im Ordnung-, Jugend-, Kultur- und Sozialausschuss für Karsten Forner durch Axel Zenner, neu zu besetzen.

- Zustimmung

Beschluss - Nr. 9 / 2026:

Der Stadtrat der Stadt Schkölen stimmt dem vorgelegten Haushaltsplanentwurf 2026 für die Kindertagesstätte „Villa Kunterbunt" des Evangelischen Kirchenkreisverband Kreiskirchenamt Saale Unstrut zu.

- Zustimmung

Beschluss - Nr. 10 / 2026:

Der Stadtrat Schkölen beschließt die Einleitung des Verfahrens zur 1.Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hainchen Gewerbegebiet "An der Wethau".

Der Geltungsbereich wird umgrenzt von

der Landesstraße L 1071 Eisenberg - Schkölen im Südwesten

einem Feldweg zum Wäldchen "Dorstewitz" und Ackerflächen im Nordwesten

einem Feldweg sowie Acker- und Grünlandflächen im Nordosten und

der Wethau sowie Grünlandflächen im Südosten

Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Hainchen, Flur 1, die Flurstücke: 62/1; 63; 66/1 (tlw.), 109/6; (Weg), 109/7 (Zufahrt), 213/3 und 213/4. Der Geltungsbereich wird um das Flur-stück 57/2 erweitert. Es werden folgende Planungsziele angestrebt:

Förderung der mittelständischen Wirtschaft und der Erhaltung von Arbeitsplätzen

Sicherung gesunder Wohn und Arbeitsverhältnisse

Fortentwicklung und Nachverdichtung des Ortsteils Hainchen

Beachtung der Grundsätze der Bodendenkmalpflege

Einfügung in das Orts- und Landschaftsbild

Ausgleich von Eingriffen in Boden, Natur und Landschaft

Beitrag zum Klimaschutz durch Verringerung von Transportleistungen und

sparsamer Umgang mit Grund- und Boden.

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

- Zustimmung

Beschluss - Nr. 11 / 2026:

Der Stadtrat Schkölen beschließt die Billigung und Auslegung des Vorentwurfes zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hainchen Gewerbegebiet "An der Wethau".

1.

Der Vorentwurf, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit Textfestsetzungen (Teil B) sowie der Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom 05.03.2026 gebilligt.

2.

Der Vorentwurf ist nach § 3 Abs. 1 BauGB für die Dauer eines Monats im Internet zu veröffentlichen und zugleich öffentlich auszulegen.

3.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgaben durch die Planung berührt sind, sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen.

- Zustimmung

Beschluss - Nr. 12 / 2026:

Der Stadtrat Schkölen beschließt die Vergabe der Ingenieurleistungen, der Leistungsphasen 1 - 4, für die Nebenanlagen Alfred-Kästner-Str./ Poppendorfer Str. an das Ingenieurbüro Katzung GmbH, Belvederer Allee 12, 99425 Weimar mit einer Bruttoauftragssumme in Höhe von 43.211,95 €.

- Zustimmung

Nicht öffentlich:

Beschluss - Nr. 13 / 2026:

Zustimmung nach § 36a BauGB - Bauvoranfrage

- Zustimmung

Beschluss - Nr. 14 / 2026:

Einvernehmen nach § 36 BauGB - Bauvoranfrage

- Zustimmung

Beschluss - Nr. 15 / 2026:

Grundstücksangelegenheit - Grundstücksverkauf

- Zustimmung

Beschluss - Nr. 16 / 2026:

Grundstücksangelegenheit - Grundstücksverkauf

- Zustimmung