Der Gemeinderat der Gemeinde Hartmannsdorf hat in seiner Sitzung am 26.02.2026 die 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Hartmannsdorf beschlossen. Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Saale-Holzland-Kreis hat mit Schreiben vom 31.03.2026 den Eingang bestätigt und die vorzeitige Bekanntmachung zugelassen. Die Bekanntmachung ist erfolgt durch Bereitstellung auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen www.vg-hes.de > Verwaltung & Bürgerservice > Bekanntmachungen > Satzungen am 31.03.2026
Artikel 1
Die Hauptsatzung der Gemeinde Hartmannsdorf vom 19.09.2024 wird wie folgt geändert:
Im § 12 Entschädigung werden folgende Absätze 5 und 6 angefügt:
| (5) | An die Vorsitzenden der Ausschüsse wird neben dem Sitzungsgeld nach Abs. 1 eine zusätzliche monatliche Entschädigung in Höhe von 25,00 € gezahlt. |
| (6) | Den stellvertretenden Ausschussvorsitzenden wird neben dem Sitzungsgeld nach Abs. 1 ein zusätzliches Sitzungsgeld nach Abs. 1 für jede Sitzung, in der sie den Vorsitz führen, gezahlt. |
Artikel 2
Diese 1. Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2026 in Kraft.
Hartmannsdorf, den 31.03.2026
[im Original unterzeichnet]
Böhme
Bürgermeister
Gemeinde Hartmannsdorf⇔- Siegel -