Titel Logo
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal
Ausgabe 5/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Stadt Schkölen

Der Stadtrat der Stadt Schkölen hat in seiner Sitzung am 13.03.2025 die Haushaltsatzung der Stadt Schkölen für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen. Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Saale-Holzland-Kreis hat mit Schreiben vom 17.04.2025 die Satzung gewürdigt und die Bekanntmachung zugelassen. Die Bekanntmachung ist erfolgt durch Bereitstellung auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen www.vg-hes.de am 22.04.2025.

Haushaltssatzung

der

Stadt Schkölen

für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Stadt Schkölen folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen

4.684.650 EUR

und Ausgaben mit

4.684.650 EUR

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen

751.800 EUR

und Ausgaben mit

751.800 EUR

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 100.000,00 € festgesetzt.

§ 4

Entfällt.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 500.000,00 € festgesetzt.

§ 6

Es gilt der als Anlage beigefügte Stellenplan.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.

Crossen an der Elster, 22.04.2025

Bürgermeisterin

Dr. Ehlers-Tomancová — - Siegel -

Die Haushaltssatzung der Stadt Schkölen für das Haushaltsjahr 2025 liegt während der Dienstzeiten in der Zeit vom

19.05.2025 - 04.06.2025

in der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen, Flemmingstraße 17, 07613 Crossen an der Elster zu jedermanns Einsicht (mit vorheriger Anmeldung) aus.