Der Stadtrat der Stadt Schkölen hat in seiner Sitzung am 13.03.2025 die Haushaltsatzung der Stadt Schkölen für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen. Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Saale-Holzland-Kreis hat mit Schreiben vom 17.04.2025 die Satzung gewürdigt und die Bekanntmachung zugelassen. Die Bekanntmachung ist erfolgt durch Bereitstellung auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen www.vg-hes.de am 22.04.2025.
Haushaltssatzung
der
Stadt Schkölen
für das Haushaltsjahr 2025
Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Stadt Schkölen folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
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| in den Einnahmen | 4.684.650 EUR |
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| und Ausgaben mit | 4.684.650 EUR |
| und im Vermögenshaushalt | ||
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| in den Einnahmen | 751.800 EUR |
|
| und Ausgaben mit | 751.800 EUR |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 100.000,00 € festgesetzt.
§ 4
Entfällt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 500.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Es gilt der als Anlage beigefügte Stellenplan.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Crossen an der Elster, 22.04.2025
Bürgermeisterin
Dr. Ehlers-Tomancová — - Siegel -
Die Haushaltssatzung der Stadt Schkölen für das Haushaltsjahr 2025 liegt während der Dienstzeiten in der Zeit vom
19.05.2025 - 04.06.2025
in der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen, Flemmingstraße 17, 07613 Crossen an der Elster zu jedermanns Einsicht (mit vorheriger Anmeldung) aus.