Beschluss - Nr. 14 / 2025:
Der Stadtrat der Stadt Schkölen beschließt, den 2. Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Schkölen Wohngebiet „Naumburger Straße“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B), der Begründung und dem Umweltbericht zu billigen.
Der gebilligte 2. Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Naumburger Straße“ mit Begründung und Umweltbericht wird entsprechend § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB verkürzt auf die Dauer von 15 Tagen im Internet unter der Adresse: www.vg-hes.de/bekanntmachungen für jedermann öffentlich zur Einsichtnahme bereitgestellt und liegt zusätzlich öffentlich aus. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung, die Art der umweltbezogenen Informationen und der Hinweis darauf, dass Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können, werden ortsüblich bekannt gemacht.
Die Gemeinde holt gemäß § 4 Abs. 2 in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB die Stellung-nahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum 2. Entwurf ein. (Da die Grundzüge der Planung durch die Ergänzung im 2. Entwurf nicht berührt werden, wird entsprechend § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB die Einholung der Stellungnahmen auf die von der Ergänzung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt.
- Zustimmung
Beschluss - Nr. 15 / 2025:
Der Stadtrat der Stadt Schkölen beschließt, die Bestätigung des Nachtrages für die Planungsleistungen zur 1. Änderung Bebauungsplan Schkölen Wohngebiet „Naumburger Straße“ an das Planungsbüro KEM Kommunalentwicklung Mitteldeutschland GmbH, Unterlauengasse 9, 07743 Jena mit einer Bruttoauftrags-summe in Höhe von 3.094,00 €.
- Zustimmung
Beschluss - Nr. 16 / 2025:
Der Stadtrat der Stadt Schkölen beschließt, das Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach § 12 BauGB für den Betrieb „Tischlerei Augsten“ wird zur Schaffung bauplanerischer Voraussetzungen für die Umnutzung des vorhandenen ehemaligen Kuhstalls und umliegenden Flächen eingeleitet.
Der Planbereich umfasst die Flurstücke:
1. Flurstück 276 (Teilfläche)
2. Flurstück 1/1
3. Flurstück 277/2 und 277/1 in Flur 1 von Tünschütz.
- Zustimmung
Beschluss - Nr. 17 / 2025:
Der Stadtrat Schkölen beschließt, die Mietverträge für die Nutzung von 4 Pkw-Stellplätze am Beginn der Mönchsbachstraße (Ecke Burgstraße) abzuschließen und die Miethöhe der bereits bestehenden 8 Stellplatzmietverträge am Ende der Mönchsbachstraße (Ecke Mönchsgasse) anzupassen. Mit Wirkung ab 01.07.2025 wird eine einheitliche Miethöhe in Höhe von 15,00 € pro Monat für diese Stellplätze beschlossen.
- Zustimmung