Der Gemeinderat der Gemeinde Crossen an der Elster hat in seiner Sitzung am 30.03.2026 die Aufhebungssatzung zur Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde Crossen an der Elster beschlossen. Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Saale-Holzland-Kreis hat mit Schreiben vom 10.04.2026 den Eingang bestätigt und die vorzeitige Bekanntmachung zugelassen. Die Bekanntmachung ist erfolgt durch Bereitstellung auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen www.vg-hes.de > Verwaltung & Bürgerservice > Bekanntmachungen > Satzungen am 20.04.2026
Artikel 1
Die Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde Crossen an der Elster vom 23.01.1995, zuletzt geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 03. Sept. 2001 wird aufgehoben.
Artikel 2
Diese Aufhebungssatzung tritt am Tage nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Crossen an der Elster, den 16.04.2026
(Siegel)
Zimmermann
Bürgermeister
Crossen an der Elster