Der Freistaat Thüringen stellte beim Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) - Referat 52 einen Antrag auf Planfeststellung nach § 68 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für den Gewässerausbau zum Hochwasserschutz in Silbitz-Tauchlitz an der Weißen Elster im Bereich Fluss-km 107+200 bis Fluss-km 109+680 im Saale-Holzland-Kreis, Gemeinden Silbitz und Crossen an der Elster, Gemarkungen Silbitz sowie Tauchlitz.
Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) ist in diesem Planfeststellungsverfahren Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde.
Der Antrag auf Zulassung und die Planunterlagen mit den zugehörigen Zeichnungen und Erläuterungen zum Vorhaben lagen gemäß § 1 Abs. 1 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) i. V. m. § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in der Zeit vom 07.01.2026 bis einschließlich 06.02.2026 in den Räumen der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen und im TLUBN, Außenstelle Weimar zur Einsicht aus.
| 1. | Rechtzeitig und formgerecht erhobene Einwendungen und Stellungnahmen werden am |
|
| 4. Juni 2026 um 10.00 Uhr |
|
| im Kulturhaus Silbitz |
|
| An der Elster 2, |
|
| 07613 Silbitz |
|
| erörtert. Die Erörterung ist nicht öffentlich. Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann auch ohne ihn verhandelt werden. |
| 2. | Wenn mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen sind, können die Personen, die Einwendungen erhoben oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von den Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden. |
| 3. | Kosten, die durch die Teilnahme am Erörterungstermin entstehen, können nicht erstattet werden. |
| 4. | Diese Bekanntmachung wird auf der Homepage des TLUBN (www.tlubn.thueringen.de) sowie im UVP-Portal (www.uvp-verbund.de) veröffentlicht. |
Jena, den 10.04.2026
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
Die Präsidentin
Andrea Manz