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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal
Ausgabe 5/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Stadt Schkölen

über die Veröffentlichung im Internet und der öffentlichen Auslegung des Vorentwurfs der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Gewerbegebiet "An der Wethau" entsprechend § 3 Abs. 1 BauGB

Der Stadtrat Schkölen hat am 19.03.2026 in öffentlicher Sitzung die Einleitung des Verfahrens zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Gewerbegebiet "An der Wethau" beschlossen. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird in Form einer Veröffentlichung im Internet und einer öffentlichen Auslegung durchgeführt. Damit wird die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet und es wird ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Das Plangebiet - Betriebsgelände der Nestro Lufttechnik GmbH in Hainchen - befindet sich östlich der Landesstraße L 1070 Eisenberg-Schkölen.

Der Geltungsbereich des Plangebietes ist im beigefügten Übersichtsplan (Abbildung) dargestellt.

Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung der planerischen Voraussetzungen für die Erweiterung der überbaubaren Grundstücksflächen für Hallen und ein Hochregallager sowie für die Anpassung der Pflanzflächen.

Der Vorentwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans - bestehend aus Planzeichnung mit vorhabenbezogenem Bebauungsplan (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung - wird in der Zeit

vom 18.05.2026 bis einschließlich 19.06.2026

auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen unter www.vg-hes.de veröffentlicht.

Ergänzend liegen die Planunterlagen innerhalb dieses Zeitraums in der Verwaltungsgemeinschaft/Außenstelle Schkölen, Naumburger Straße 4, 07619 Schkölen im Bauamt während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus:

Montag

von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und

von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Dienstag

von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und

von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Mittwoch

von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und

von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Donnerstag

von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und

von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag

von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken, Anregungen und Hinweise per E-Mail an info@vg-hes.de, per Briefpost an

VG Heideland-Elstertal-Schkölen

Stadt Schkölen

Flemmingstraße 17

07613 Crossen

oder unter dieser Adresse zur Niederschrift vorgebracht werden.

Hinweise

Gemäß Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanungsverfahren und anderer Vorschriften vom 03. Juli 2023 (BGBl. I Nr. 176) ist die Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet für alle Kommunen verpflichtend. Zusätzlich sind leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Die o.g. Planunterlagen werden zur Einsichtnahme in den Räumlichkeiten der VG Heideland-Elstertal-Schkölen, Außenstelle Schkölen öffentlich ausgelegt.

Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die freiwillige Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein.

Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bauleitplanverfahrens eingewilligt. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 lit. b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). In Umsetzung der Informationspflichten der EU-Datenschutzgrundverordnung können am Veröffentlichungsort Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Verfahrens eingesehen werden.

Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Schkölen, den 29.04.2026

S. Brauer

Bürgermeister Stadt Schkölen