Der Stadtrat Schkölen hat am 19.03.2026 in öffentlicher Sitzung die Einleitung des Verfahrens zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Gewerbegebiet "An der Wethau" beschlossen. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird in Form einer Veröffentlichung im Internet und einer öffentlichen Auslegung durchgeführt. Damit wird die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet und es wird ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Das Plangebiet - Betriebsgelände der Nestro Lufttechnik GmbH in Hainchen - befindet sich östlich der Landesstraße L 1070 Eisenberg-Schkölen.
Der Geltungsbereich des Plangebietes ist im beigefügten Übersichtsplan (Abbildung) dargestellt.
Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung der planerischen Voraussetzungen für die Erweiterung der überbaubaren Grundstücksflächen für Hallen und ein Hochregallager sowie für die Anpassung der Pflanzflächen.
Der Vorentwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans - bestehend aus Planzeichnung mit vorhabenbezogenem Bebauungsplan (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung - wird in der Zeit
vom 18.05.2026 bis einschließlich 19.06.2026
auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen unter www.vg-hes.de veröffentlicht.
Ergänzend liegen die Planunterlagen innerhalb dieses Zeitraums in der Verwaltungsgemeinschaft/Außenstelle Schkölen, Naumburger Straße 4, 07619 Schkölen im Bauamt während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus:
| Montag | von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Dienstag | von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Mittwoch | von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Donnerstag | von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Freitag | von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken, Anregungen und Hinweise per E-Mail an info@vg-hes.de, per Briefpost an
VG Heideland-Elstertal-Schkölen
Stadt Schkölen
Flemmingstraße 17
07613 Crossen
oder unter dieser Adresse zur Niederschrift vorgebracht werden.
Hinweise
Gemäß Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanungsverfahren und anderer Vorschriften vom 03. Juli 2023 (BGBl. I Nr. 176) ist die Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet für alle Kommunen verpflichtend. Zusätzlich sind leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Die o.g. Planunterlagen werden zur Einsichtnahme in den Räumlichkeiten der VG Heideland-Elstertal-Schkölen, Außenstelle Schkölen öffentlich ausgelegt.
Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die freiwillige Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein.
Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bauleitplanverfahrens eingewilligt. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 lit. b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). In Umsetzung der Informationspflichten der EU-Datenschutzgrundverordnung können am Veröffentlichungsort Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Verfahrens eingesehen werden.
Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Schkölen, den 29.04.2026
S. Brauer
Bürgermeister Stadt Schkölen