Der Gemeinderat der Gemeinde Hartmannsdorf hat in seiner Sitzung am 26.03.2026 die Haushaltssatzung der Gemeinde Hartmannsdorf für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen. Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Saale-Holzland-Kreis hat mit Schreiben vom 28.04.2026 die Satzung gewürdigt und die vorzeitige Bekanntmachung zugelassen. Die Bekanntmachung ist erfolgt durch Bereitstellung auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen www.vg-hes.de > Verwaltung & Bürgerservice > Bekanntmachungen > Satzungen am 04.05.2026.
Aufgrund der § 55 ff. der Thüringer Kommunalordnung - ThürKO in der jeweils gültigen Fassung erlässt die Gemeinde Hartmannsdorf (Saale-Holzland-Kreis) nach Beschluss des Gemeinderates vom 26.03.2026 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt.
Er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 1.958.500 EUR |
| im Vermögenshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 458.600 EUR |
ab.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
*Nachrichtlich: Kreditaufnahme mit Kapitaldienstfinanzierung nach dem ThürKlpG
173.900 EUR
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
- entfällt -
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 275.000,00 EUR festgesetzt.
Es gilt der als Anlage beigefügte Stellenplan.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.
Crossen an der Elster, den 29.04.2026
(im Original gekennzeichnet)
A. Böhme
Bürgermeister Gemeinde Hartmannsdorf - Siegel -