Der Gemeinderat der Gemeinde Hartmannsdorf hat in seiner Sitzung am 03.04.2025 die Haushaltsatzung der Gemeinde Hartmannsdorf für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen. Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Saale-Holzland-Kreis hat mit Schreiben vom 08.05.2025 die Satzung gewürdigt und die Bekanntmachung zugelassen. Die Bekanntmachung ist erfolgt durch Bereitstellung auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen www.vg-hes.de am 09.05.2025.
Haushaltssatzung der Gemeinde Hartmannsdorf
für das Haushaltsjahr 2025
Aufgrund der § 55 ff. der Thüringer Kommunalordnung - ThürKO in der jeweils gültigen Fassung erlässt die Gemeinde Hartmannsdorf (Saale-Holzland-Kreis) nach Beschluss des Gemeinderates vom 03.04.2025 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt.
Er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 1.845.150 EUR |
| im Vermögenshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 148.050 EUR |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
- Entfällt -
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 275.000,00 EUR festgesetzt.
§ 6
Es gilt der als Anlage beigefügte Stellenplan.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Crossen an der Elster, den 08.05.2025
Böhme
Bürgermeister — - Siegel -
Die Haushaltssatzung der Gemeinde Hartmannsdorf für das Haushaltsjahr 2025 liegt während der Dienstzeiten in der Zeit vom
10.06.2025 - 24.06.2025
in der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen, Flemmingstraße 17, 07613 Crossen an der Elster zu jedermanns Einsicht (mit vorheriger Anmeldung) aus.