Titel Logo
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal
Ausgabe 6/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Gemeinde Hartmannsdorf

Der Gemeinderat der Gemeinde Hartmannsdorf hat in seiner Sitzung am 03.04.2025 die Haushaltsatzung der Gemeinde Hartmannsdorf für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen. Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Saale-Holzland-Kreis hat mit Schreiben vom 08.05.2025 die Satzung gewürdigt und die Bekanntmachung zugelassen. Die Bekanntmachung ist erfolgt durch Bereitstellung auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen www.vg-hes.de am 09.05.2025.

Haushaltssatzung der Gemeinde Hartmannsdorf

für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund der § 55 ff. der Thüringer Kommunalordnung - ThürKO in der jeweils gültigen Fassung erlässt die Gemeinde Hartmannsdorf (Saale-Holzland-Kreis) nach Beschluss des Gemeinderates vom 03.04.2025 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt.

Er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

1.845.150 EUR

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

148.050 EUR

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

- Entfällt -

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 275.000,00 EUR festgesetzt.

§ 6

Es gilt der als Anlage beigefügte Stellenplan.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.

Crossen an der Elster, den 08.05.2025

Böhme

Bürgermeister — - Siegel -

Die Haushaltssatzung der Gemeinde Hartmannsdorf für das Haushaltsjahr 2025 liegt während der Dienstzeiten in der Zeit vom

10.06.2025 - 24.06.2025

in der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen, Flemmingstraße 17, 07613 Crossen an der Elster zu jedermanns Einsicht (mit vorheriger Anmeldung) aus.