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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal
Ausgabe 6/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeinde Crossen an der Elster

Gemeinde Crossen a.d. Elster: Übersichtsplan zum Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes

des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Gemeinde Crossen an der Elster zum „Neubau einer Tunnelübungsanlage mit Funktionsgebäude der Thüringer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule“ als Überplanung einer Teilfläche des Bebauungsplans Nr. 1 Gewerbe- und Industriepark „Lange Wiese / Rautenanger“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Crossen a.d. Elster hat am 28.04.2025 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Gemeinde Crossen an der Elster zum „Neubau einer Tunnelübungsanlage mit Funktionsgebäude der Thüringer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule“ als Überplanung einer Teilfläche des Bebauungsplans Nr. 1 Gewerbe- und Industriepark „Lange Wiese / Rautenanger“ sowie die Begründung mit Umweltbericht gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.

Das Plangebiet befindet sich im Süden der Gemeinde Crossen a.d. Elster und wird von der Tauchlitzer Straße erschlossen. Der Bebauungsplan soll die planungsrechtliche Grundlage zur Errichtung einer Tunnelübungsanlage mit Funktionsgebäude der Thüringer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Bad Köstritz schaffen.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 64/62 und 64/64 in der Flur 3 der Gemarkung Crossen a.d. Elster des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 1 „Gewerbe- und Industriepark Lange Wiese / Rautenanger“. Weiterhin umfasst der Geltungsbereich eine Teilfläche des Flurstücks 56/2 (Tauchlitzer Straße) in der Flur 3 der Gemarkung Crossen zum Zwecke des Anschlusses an öffentliche Straßenverkehrsflächen.

Für den räumlichen Geltungsbereich ist der beigefügte Lageplan maßgebend.

Die öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Gemeinde Crossen an der Elster zum „Neubau einer Tunnelübungsanlage mit Funktionsgebäude der Thüringer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule“ als Überplanung einer Teilfläche des Bebauungsplans Nr. 1 Gewerbe- und Industriepark „Lange Wiese / Rautenanger“ erfolgt durch öffentliche Auslegung des Planentwurfs mit Begründung und Umweltbericht, den zum Vorhaben erstellten Gutachten sowie den der Gemeinde bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen im Internet.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht, die zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan erstellten Gutachten sowie die der Gemeinde bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden zur Einsicht in der Zeit vom 16. Juni 2025 bis einschließlich 18. Juli 2025 auf der lnternetseite der Verwaltungsgemeinschaft „Heideland-Elstertal-Schkölen“ unter: www.heideland-elstertal.de............................ bereitgehalten und können heruntergeladen werden.

Zusätzlich liegen die Unterlagen zur Einsichtnahme in der Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft „Heideland-Elstertal-Schkölen“, Flemmingstraße 17, in 07613 Crossen a.d. Elster, 4. Etage, während der Öffnungszeiten

Montag

09.00 - 11.30 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr

Dienstag

09.00 - 11.30 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr

Mittwoch

09.00 - 11.30 Uhr

Donnerstag

09.00 - 11.30 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr

Freitag

09.00 - 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an truebger@vg-hes.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers erforderlich.

Gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 3 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Zu den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung mit ausgelegt werden, sind neben dem Umweltbericht folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

I. Aus dem Umweltbericht

1.

Angaben zum Schutzgut Boden

Bestandsbeschreibung und Bewertung der Auswirkungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, u.a. mit Ausführungen zur Schutzwürdigkeit des Bodens, zur anthropogenen Überformung, zum Verlust der natürlichen Bodenfunktionen als Lebensraum für Pflanzen und Bodenorganismen, als Stofffilter und -puffer, als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte, zur Veränderung des Wasserhaushalts und zu Altlastenverdachtsflächen im Plangebiet.

2.

Angaben zum Schutzgut Fläche

Für den Neubau einer Tunnelübungsanlage mit Funktionsgebäude werden Flächen genutzt, welche die technischen Voraussetzungen für das Vorhaben erfüllen und als Bahnanlagen im rechtskräftigen Bebauungsplan festgesetzt sind. Die zum großen Teil mit Schienenanlagen, Gleisschotter und Pflasterweg befestigten Flächen werden mit der Tunnelübungsanlage, einem Funktionsgebäude und Nebenanlagen überbaut, wobei vorhandene (ungenutzte) Schienen und Gleisanlagen für das Vorhaben genutzt werden.

3.

Angaben zum Schutzgut Wasser

Bestandsbeschreibung und Bewertung der Auswirkungen des Bebauungsplanes mit Ausführungen zu den Schutzgütern Grundwasser und Oberflächengewässer; zum Grundwasser im Hinblick auf Verschmutzungsempfindlichkeit und Grundwasserdargebot bzw. -nutzung, zur Versickerungsfähigkeit des Bodens und zum Hochwasserrisiko im Plangebiet. Angaben zur Nutzung von Grund- und Oberflächenwasser für die Nutzung als Löschwasser und zum Umgang mit verbrauchtem Löschwasser.

4.

Angaben zum Schutzgut Klima / Luft

Bestandsbeschreibung und Bewertung der Auswirkungen des Bebauungsplanes mit Ausführungen zu den klimatischen und lufthygienischen Schutzfunktionen und zu den Auswirkungen auf das Kleinklima.

5.

Angaben zum Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

Bestandsbeschreibung und Bewertung der Bedeutung des Plangebietes als Lebensraum für Tiere und Pflanzen.

6.

Angaben zum Schutzgut Landschaftbild / Erholungseignung

Bestandsbeschreibung des Landschaftsbildes im Untersuchungsgebiet und Bewertung der Auswirkungen des Planvorhabens auf das Landschaftsbild, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes auf die Erholungseignung.

7.

Angaben zum Schutzgut Mensch

Bestandsbeschreibung zur Lage des Plangebietes zu Siedlungsgebieten und Bewertung zu den Auswirkungen des Betriebs der Tunnelübungsanlage auf das Schutzgut Mensch.

8.

Angaben zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter

Bestandsbeschreibung und Bewertung des Schutzguts Kultur- und Sachgüter mit Hinweisen auf den Umgang mit Bodenfunden.

II. Erläuterungsbericht KG 500 Außenanlagen vom 31.01.2023

-

Erläuterungen zu den Plangrundlagen (Baugrund, Hochwasserschutz), Verkehrsanlagen, Einfriedungen und technischen Anlagen in Außenanlagen.

III. Umwelttechnischer Bericht - Schadstoffuntersuchung

Angaben zur Geologie und Hydrogeologie des Plangebietes, Beschreibung der Altlastenverdachtsflächen und Beschreibung und Bewertung der Analyseergebnisse u.a. zu den Wirkungspfaden Boden-Mensch und Boden-Grundwasser.

IV. Geotechnischer Bericht - Baugrund

Angaben zu den örtlichen Verhältnissen (Geologie, Altlasten, Erdbeben, Subrosionsgefährdung, Altbergbau), Dokumentation der Aufschlüsse mit Gründungsempfehlungen und Maßnahmen gegen Wasser.

V. Ergebnisbericht Brandsimulation und Bauteiltemperaturuntersuchung

Angaben zur geplanten Tunnelübungsanlage, Brandsimulation.

VI. Faunistische Kartierung in Crossen/Thüringen

Angaben zum Untersuchungsgebiet und zur Methodik; Angaben zu den untersuchten Arten (Brutvögel und Nahrungsgäste, Kriechtiere, Begleitfauna) und Dokumentation der Ergebnisse.

VII. Aus den umweltbezogenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB)

1.

Stellungnahme des Thüringer Landesverwaltungsamtes vom 19.12.2023

-

Hinweis auf den landesplanerischen Grundsatz des besonderen Gewichts der Schaffung von Möglichkeiten einer effizienten Gefahrenabwehr mit präventiven Maßnahmen vor dem Erfahrungshintergrund von Großschadensereignissen der vergangenen Jahre.

-

Hinweis zum Abstimmungsbedarf mit den zuständigen Wasserbehörden bzgl. der berührten wasserrechtlichen Belange.

2.

Stellungnahmen des Landratsamtes Saale-Holzland-Kreis vom 18.12.2023 und 04.01.2025

-

Hinweis der Unteren Abfallbehörde zur Entsorgung von Abfällen und Bodenaushub und zur Nachweispflicht.

-

Hinweis der Unteren Immissionsschutzbehörde auf die Immissionsrichtwerte der TA Lärm und auf die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm.

-

Hinweise bzgl. der Herstellung eines Löschwasserbrunnens, zur Minimierung der Versiegelung von Freiflächen und zur Hochwasservorsorge.

-

Hinweise der Unteren Bodenschutzbehörde zur Berücksichtigung bodenschutzrechtlicher Auflagen im Hinblick auf die Feststellung schädlicher Bodenveränderungen, die Freihaltung nicht zu überbauender Flächen, die Trennung von Bodenschichten bei erforderlichem Bodenabtrag, den Umgang mit Mutterboden, die ausreichende Durchlässigkeit oder Bodenentwässerung und bodenbezogene Ausgleichsmaßnahmen.

-

Hinweise der Kreisbrandinspektion zur Löschwasserversorgung.

-

Hinweise der Unteren Naturschutzbehörde auf ggf. im Plangebiet vorkommende besonders und streng geschützte Arten und Forderung zur Erstellung einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung zum Vorhaben; Hinweise zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung und zu Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

3.

Stellungnahme des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlicher Raum vom 24.11.2023

-

Hinweis auf die Sicherstellung der Erreichbarkeit der an das Vorhabengebiet angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen; Hinweis auf Immissionen durch die landwirtschaftliche Bodenbearbeitung und Hinweis zu Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.

4.

Stellungnahme des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz vom 13.12.2023

-

Hinweise zur Lage des Plangebietes in einem Hochwasserrisikogebiet außerhalb von Überschwemmungsgebieten und zu einer dem Hochwasserrisiko angepassten Bauweise.

-

Hinweis auf die stillgelegte Deponie Hartmannsdorf ca. 580 m westlich des Plangebietes, welche durch das Planvorhaben nicht berührt werden darf.

-

Hinweis auf die Einhaltung der Immissionsrichtwerte.

-

Hinweise auf die Anzeigepflicht geologischer Untersuchungen - Erdaufschlüsse gemäß Geologiedatengesetz.

-

Hinweise zur Subrosionsgefährdung des Plangebietes.

5.

Stellungnahme der Thüringer Landgesellschaft vom 20.12.2023

Hinweise zum Hochwassserschutz und zu geplanten Maßnahmen des Hochwasserschutzes.

6.

Stellungnahme des Gewässerunterhaltungsverbandes Weiße Elster/Saarbach vom 21.11.2023

Hinweis auf nicht zu erwartende Auswirkungen auf die Fließgewässer Rauda und Weiße Elster.

7.

Stellungnahme des BUND Landesverbandes Thüringen e.V. vom 18.12.2023

-

Hinweise zur Biotopausstattung des Plangebietes, zu artenschutzrechtlichen Belangen, insbesondere bzgl. der streng geschützten Zauneidechse und der Eignung des Plangebietes als Lebensraum verschiedener Vogelarten.

-

Hinweise zu Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Gemeinde Crossen a.d. Elster ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

gez. Zimmermann

Bürgermeister