Nach der Einarbeitung der Stellungnahmen der beteiligten Träger öffentlicher Belange wird der überarbeitete Bebauungsplan Nr. 2 „Die Neuscheffels Felder“ und dessen Begründung im Zeitraum von 13.06.2025 bis 09.07.2025 erneut ausgelegt (verkürzt gem. § 4a Absatz 3 Satz 3 BauGB).
Stellungnahmen sind nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen möglich gem. § 4a Absatz 3 Satz 2 BauGB.
Auslegung
Der Bebauungsplan Nr. 2 mit Planzeichnung, Satzung und Begründung liegen in der Zeit von 13.06.2025 bis 09.07.2025 in der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen, Flemmingstraße 17, 07613 Crossen an der Elster aus.
Auskünfte werden nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer: 036693 / 470-28 oder nach Terminvereinbarung per E-Mail unter stelmasik@vg-hes.de, oder auch persönlich während der Dienstzeiten der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen gegeben:
| Montag: | 08:00 - 11:30 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr |
| Dienstag: | 08:00 - 11:30 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
| Mittwoch: | 08:00 - 11:30 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr |
| Donnerstag: | 08:00 - 11:30 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr |
| Freitag: | 08:00 -11:30 Uhr |
Jeder hat zu dieser Zeit die Möglichkeit, Anregungen schriftlich oder mündlich oder auf dem Postweg an die Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen, Flemmingstraße 17, 07613 Crossen an der Elster zur Niederschrift vorzubringen.
Alle ausliegenden Unterlagen sind auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen unter www.vg-hes.de einzusehen.
Umweltbezogene Informationen sind der Begründung unter Zif., 6 zu entnehmen.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.