Der Gemeinderat der Gemeinde Crossen an der Elster hat in seiner Sitzung am 26.05.2025 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen. Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Saale-Holzland-Kreis hat mit Schreiben vom 04.07.2025 die Satzung gewürdigt und die vorzeitige Bekanntmachung zugelassen. Die Bekanntmachung erfolgte durch Bereitstellung auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen www.vg-hes.de > Verwaltung & Bürgerservice > Bekanntmachungen > Satzungen am 07.07.2025.
Aufgrund der § 55 ff. der Thüringer Kommunalordnung - ThürKO in der jeweils gültigen Fassung erlässt die Gemeinde Crossen a. d. Elster (Saale-Holzland-Kreis) nach Beschluss des Gemeinderates vom 26.05.2025 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt.
Er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 2.779.400 EUR |
| im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 862.450 EUR |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
- entfällt -
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 424.000,00 EUR festgesetzt
§ 6
Es gilt der als Anlage beigefügte Stellenplan.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Crossen an der Elster, 07.07.2025
Handwerck
Erster Beigeordneter — - Siegel -