Der Gemeinderat der Gemeinde Silbitz hat in seiner Sitzung am 01.07.2025 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen. Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Saale-Holzland-Kreis hat mit Schreiben vom 16.06.2025 die Genehmigung unter der Auflage erteilt, dass vor der Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Rechtsaufsichtsbehörde ein Beitrittsbeschluss des Gemeinderates zur reduzierten Höhe des Kassenkreditbetrages vorzulegen ist.
Die Bekanntmachung erfolgte durch Bereitstellung auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen www.vg-hes.de > Verwaltung & Bürgerservice > Bekanntmachungen > Satzungen am 03.07.2025.
Aufgrund der § 55 ff. der Thüringer Kommunalordnung - ThürKO in der jeweils gültigen Fassung erlässt die Gemeinde Silbitz (Saale-Holzland-Kreis) nach Beschluss des Gemeinderates vom 29.04.2025 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt.
Er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 945.750 EUR |
| im Vermögenshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 170.800 EUR |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
- Entfällt -
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 234.000,00 EUR festgesetzt.
§ 6
Es gilt der als Anlage beigefügte Stellenplan.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Crossen an der Elster, 02.07.2025
Mahl
Bürgermeister — - Siegel -