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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal
Ausgabe 7/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Andere Behörden und Körperschaften

Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd

Sitz: Müllnerstraße 59, 06667 Weißenfels

Postanschrift: PF 1655, 06655 Weißenfels

Außenstelle Halle

Sitz: Mühlweg 19, 06114 Halle/S.

Halle/S., den 23.06.2025

Öffentliche Bekanntmachung

Verfahrensnummer: 611-46 BLK 046

Die Teilnehmergemeinschaft Mertendorf beabsichtigt auf Veranlassung des Amtes für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd (ALFF Süd), Mühlweg 19, 06114 Halle bauvorgreifende archäologische Untersuchungen in den im Anhang dargestellten Bereichen durchzuführen.

Zu diesem Zweck werden mittels Bagger Suchschnitte in einem bestimmten Raster angelegt und streifenweise der Oberboden bis zu einer Tiefe entfernt, in der der begleitende Archäologe oder Grabungstechniker verdächtige Bodenverfärbungen oder eindeutige archäologische Befunde erkennen kann.

Begründung:

Die Teilnehmergemeinschaft Mertendorf beginnt auf Veranlassung des ALFF Süd mit den Vorbereitungen für die beabsichtigten Baumaßnahmen im Rahmen des Wege- und Gewässerplans (Plan nach § 41 Flurbereinigungsgesetz). Da im Bereich der geplanten Baumaßnahmen dringende Anhaltspunkte zum Vorhandensein von archäologischen Denkmalen bestehen, sind diese vor Baubeginn für die Nachwelt zu erkunden und zu dokumentieren.

Um die geplanten Baumaßnahmen durchführen zu können, sind diese Erkundungs- und Dokumentationsarbeiten unabdingbar. Diese Arbeiten beschränken sich auf die im Anhang benannten Flurstücke.

Die Arbeiten werden nach Aberntung der landwirtschaftlichen Flächen (August 2025) beginnen und in einem Zeitraum von voraussichtlich 3 Monaten (August-Oktober 2025) durchgeführt.

Im § 16 Denkmalschutzgesetz Sachsen-Anhalt (in der Fassung vom 21. Oktober 1991 (GVBL. LSA S. 368), zuletzt geändert durch Art. 2 Drittes Investitionserleichterungsgesetz vom 20.12.2005 (GVbl. LSA S. 769)) heißt es, „bestehen begründete Anhaltspunkte, dass in einem Grundstück archäologische Kulturdenkmale von wesentlicher Bedeutung vorhanden sind, so ist das Denkmalfachamt berechtigt, dort nach archäologischen Kulturdenkmalen zu forschen, Ausgrabungen vorzunehmen, Bodenfunde zu bergen und die notwendigen Maßnahmen zur Klärung der Fundumstände sowie zur Sicherung weiterer auf dem Grundstück vorhandener Bodenfunde durchzuführen“ (§ 16 Abs. 4 DSchG).

Mit dieser Bekanntmachung werden alle betroffenen Eigentümer und Nutzungsberechtigten informiert.

Hinweise:

Alle Unterlagen können auch auf der Internetseite des ALFF Süd eingesehen werden:

https://alff.sachsen-anhalt.de/alff-sued/flurneuordnung/flurbereinigung-burgenlandkreis/fbv-mertendorf

Ansprechpartner im Amt für Landwirtschaft,

Flurneuordnung und Forsten Süd:

Frau Schubert

Telefon: +49 345 2316 642 (7.00-12.00)

Im Auftrag

Hartig

Liste der Flächen für die vorgezogene archäologische Untersuchung

Ord.-Nr. ….. Eigentümerschlüssel