Der Gemeinderat der Gemeinde Heideland hat in seiner Sitzung am 11.05.2026 die Haushaltssatzung der Gemeinde Heideland für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 beschlossen. Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Saale-Holzland-Kreis hat mit Schreiben vom 12.06 2026 die Satzung gewürdigt Die Bekanntmachung ist erfolgt durch Bereitstellung auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen www.vg-hes.de > Verwaltung & Bürgerservice > Bekanntmachungen > Satzungen am 15.06.2026
Aufgrund der § 55 ff. der Thüringer Kommunalordnung - ThürKO in der jeweils gültigen Fassung erlässt die Gemeinde Heideland (Saale-Holzland-Kreis) nach Beschluss des Gemeinderates vom 11.05.2026 folgende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2026 und 2027:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 wird hiermit festgesetzt.
Er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und Ausgaben im Jahr 2026 mit | 3.439.400 EUR |
| im Verwaltungshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und Ausgaben im Jahr 2027 mit | 3.438.000 EUR |
| im Vermögenshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und Ausgaben im Jahr 2026 mit | 822.900 EUR |
| im Vermögenshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und Ausgaben im Jahr 2027 mit | 1.078.050 EUR |
ab.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.
• | Nachrichtlich: Kreditaufnahme mit Kapitaldienstfinanzierung nach dem ThürKlpG 2026 | 460.050 EUR |
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
- entfällt -
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben wird
| im Jahr 2026 auf | 480.000,00 EUR | |
| im Jahr 2027 auf | 480.000,00 EUR | festgesetzt. |
Es gilt für die Jahre 2026 und 2027 der als Anlage beigefügte Stellenplan.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.
Crossen an der Elster, den 15.06.2026
H.-R. Pöhl - Siegel -
Bürgermeister
Gemeinde Heideland