Der Gemeinderat der Gemeinde Heideland hat in seiner Sitzung am 30.06.2025 die 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Heideland beschlossen. Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Saale-Holzland-Kreis hat mit Schreiben vom 11.07.2025 den Eingang bestätigt und die vorzeitige Bekanntmachung zugelassen. Die Bekanntmachung erfolgte durch Bereitstellung auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen www.vg-hes.de > Verwaltung & Bürgerservice > Bekanntmachungen > Satzungen am 16.07.2025
Artikel 1
Die Hauptsatzung der Gemeinde Heideland vom 09.09.2024 wird wie folgt geändert:
1.
§ 9 „Beigeordnete“ erhält folgende Fassung:
„Der Gemeinderat wählt zwei ehrenamtliche Beigeordnete.“
2.
Im § 14 „Entschädigungen“ wird im Absatz 6 folgender Anstrich an dritter Stelle eingefügt:
„- der ehrenamtliche zweite Beigeordnete in Höhe von 90,00 €“.
Artikel 2
Diese erste Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Heideland, den 14.07.2025
Pöhl
Bürgermeister
Gemeinde Heideland — (Dienstsiegel)