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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal
Ausgabe 8/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeinde Heideland

Der Gemeinderat der Gemeinde Heideland hat in seiner Sitzung am 30.06.2025 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Gemeinde Heideland für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen. Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Saale-Holzland-Kreis hat mit Schreiben vom 18.07.2025 den Haushalt gewürdigt und die vorzeitige Bekanntmachung zugelassen. Die Bekanntmachung ist erfolgt durch Bereitstellung auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen www.vg-hes.de > Verwaltung & Bürgerservice > Bekanntmachungen > Satzungen am 18.07.2025

Haushaltssatzung der Gemeinde Heideland für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund der § 55 ff. der Thüringer Kommunalordnung - ThürKO in der jeweils gültigen Fassung erlässt die Gemeinde Heideland (Saale-Holzland-Kreis) nach Beschluss des Gemeinderates vom 30.06.2025 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt.

Er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

3.377.650 EUR

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

352.500 EUR

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

- entfällt -

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 480.000,00 EUR festgesetzt.

§ 6

Es gilt der als Anlage beigefügte Stellenplan.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.

Crossen an der Elster, den 18.07.2025

Pöhl —  - Dienstsiegel -

Bürgermeister

Gemeinde Heideland

Die Haushaltssatzung 2025 der Gemeinde Heideland liegt während der Dienstzeiten in der Zeit vom

18.08.2025 - 01.09.2025

in der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen, Flemmingstraße 17, 07613 Crossen an der Elster zu jedermanns Einsicht (mit vorheriger Anmeldung) aus.