Der Saale-Holzland-Kreis beteiligt sich am Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ (LSZ). Im Rahmen des Landesprogramms können Maßnahmen und Projekte gefördert werden, welche die Lebensbedingungen von Familien und Senioren vor Ort verbessern oder erhalten. Familie meint dabei alle Menschen - von den Jüngsten bis zu den Hochbetagten.
Ab sofort nimmt das Landratsamt Saale-Holzland-Kreis Antragsskizzen für das Jahr 2026 entgegen.
Bitte nutzen Sie das dafür vorgesehene Formular „Antragsskizze“, welches unter https://www.saaleholzlandkreis.de/gesundheit-und-soziales/sozialplanung-1/ verfügbar ist.
Zu welchen Themen Projekte eingereicht werden können sowie weitere Informationen zur Vorgehensweise sind im detaillierteren Projektaufruf auf der o.g. Webseite zu finden. Scannen Sie einfach den QR-Code, um zu der Webseite zu gelangen.
Gefördert werden können Projekte und Maßnahmen von gemeinnützigen Trägern und Vereinen, Verbänden der Wohlfahrtspflege und kirchlichen Trägern sowie kreisangehörigen Städten und Gemeinden.
Förderfähig sind Personal-, Sach- und Honorarkosten. Nicht förderfähig sind Investitionskosten und Lebensmittel. Die maximale Förderquote beträgt in der Regel 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Genaueres wird zum einen durch die Landesrichtlinie zum LSZ geregelt, zum anderen durch die Förderrichtlinie des Saale-Holzland-Kreises zur Umsetzung des LSZ. Die Links dazu sind ebenfalls auf der o.g. Webseite abrufbar.
Die Antragsskizzen sind bis spätestens 15.09.2025 einzureichen.
Wir freuen uns auf Ihre Einsendungen. Bei Fragen zum Landesprogramm wenden Sie sich bitte an:
Frau Kasper (bei Inhaltlichen Fragen),
Tel.: 036691 70656, E-Mail: sop@lrashk.thueringen.de
oder an Frau Tiedemann (bei formalen Fragen),
Tel.: 036691 70283,
E-Mail: zuwendungsmanagement@lrashk.thueringen.de.