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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal
Ausgabe 8/2025
Mitteilungen und Verschiedenes
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Stadt Schkölen

es erreichen uns immer wieder Nachfragen, wie man den öffentlichen Kanal der Stadt Schkölen abonnieren kann. Deshalb möchten wir Ihnen nochmals die Anleitung für das kostenlose Beitreten stellen. Öffnen Sie Whats-App, gehen Sie auf den Reiter „Aktuelles“ und suchen Sie nach „Stadt Schkölen“. Mit einem Klick auf „Folgen“ erhalten Sie künftig alle Neuigkeiten und Mitteilungen direkt auf Ihr Smartphone. Gut zu wissen: Der Kanal ist kostenfrei. Ihre Telefonnummer und Ihr Name bleiben anonym - andere Abonnenten sehen diese Daten nicht. Es handelt sich um einen reinen Informationskanal, Rückfragen sind dort nicht möglich. Falls Sie Probleme beim Beitreten haben sollten, melden Sie sich bitte bei uns.

Zum heutigen Datum (05.08.2025) hat der öffentliche Kanal der Stadt Schkölen 463 Follower. Der Zuwachs von 119 Abonnierenden innerhalb von einem Monat ist enorm und das freut uns sehr.

Wir möchten Sie über eine verkehrsrechtliche Anordnung informieren. In der Zeit von 11.08.2025 bis 05.09.2025 soll der Verkehr in der Naumburger Straße halbseitig gesperrt werden.

Der Saale-Holzland-Kreis beteiligt sich am Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ (LSZ). Im Rahmen des Landesprogramms können Maßnahmen und Projekte gefördert werden, welche die Lebensbedingungen von Familien und Senioren vor Ort verbessern oder erhalten. Familie meint dabei alle Menschen - von den Jüngsten bis zu den Hochbetagten.

Ab sofort nimmt das Landratsamt Saale-Holzland-Kreis Antragsskizzen für das Jahr 2026 entgegen.

Bitte nutzen Sie das dafür vorgesehene Formular „Antragsskizze“, welches unter https://www.saaleholzlandkreis.de/gesundheit-und-soziales/sozialplanung-1/ verfügbar ist.

Zu welchen Themen Projekte eingereicht werden können sowie weitere Informationen zur Vorgehensweise sind im detaillierteren Projektaufruf auf der o.g. Webseite zu finden.

Gefördert werden können Projekte und Maßnahmen von gemeinnützigen Trägern und Vereinen, Verbänden der Wohlfahrtspflege und kirchlichen Trägern sowie kreisangehörigen Städten und Gemeinden.

Förderfähig sind Personal-, Sach- und Honorarkosten. Nicht förderfähig sind Investitionskosten und Lebensmittel. Die maximale Förderquote beträgt in der Regel 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Genaueres wird zum einen durch die Landesrichtlinie zum LSZ geregelt, zum anderen durch die Förderrichtlinie des Saale-Holzland-Kreises zur Umsetzung des LSZ. Die Links dazu sind ebenfalls auf der o.g. Webseite abrufbar.

Die Antragsskizzen sind bis spätestens 15.09.2025 einzureichen.

Bei Fragen zum Landesprogramm wenden Sie sich bitte an: Frau Kasper (bei Inhaltlichen Fragen), Tel.: 036691 70656, E-Mail: sop@lrashk.thueringen.de oder an Frau Tiedemann (bei formalen Fragen), Tel.: 036691 70283, E-Mail: zuwendungsmanagement@lrashk.thueringen.de.

Aus dem Presseportal der Deutschen Telekom AG ist zu entnehmen, dass die Bauarbeiten für den neuen Mobilfunkstandort im Ortsteil Rockau der Stadt Schkölen begonnen haben. Ein etwa 50 Meter hoher Stahlgittermast wird in Zukunft das Mobilfunknetz der Telekom ergänzen. Inbetriebnahme ist für 2026 geplant.

Im Monat August / September möchten wir Sie zu folgenden Veranstaltungen einladen:

29.08.

Trödelmarkt in der Holzmühle Kämmeritz

30.08.

Trödelmarkt in der Holzmühle Kämmeritz

30.08.

130 Jahre Feuerwehr in Schkölen

06.09.

1. Hopfenmeile

07.09.

Tag der offenen Tür in der Feuerwehr Wetzdorf

14.09.

Dorffest zum Tag des offenen Denkmals in Zschorgula

20.09.

Kinderfest auf dem Sportplatz Schkölen

Ich wünsche euch allen einen ruhigen Schulstart und schöne - hoffentlich - sonnige Augusttage.

Ihre Dr. Martina Ehlers-Tomancová