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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal
Ausgabe 8/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung des Gewässerunterhaltungsverbandes Weiße Elster/Saarbach über die Durchführung von Gewässerpflegemaßnahmen an den Gewässern 2. Ordnung

 

 

 

Auf der Grundlage des § 31 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) und der vom Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt, Naturschutz und Forsten eingeführten Richtlinie zur naturnahen Unterhaltung und zum Ausbau von Fließgewässern werden in der Zeit

vom 01. Oktober 2026 bis 31. März 2027

im Auftrag des Gewässerunterhaltungsverbandes Weiße Elster/Saarbach, im gesamten Verbandsgebiet (siehe dazu www.guv-wesa.de) Pflegemaßnahmen an den Gewässern 2. Ordnung durchgeführt.

Gemäß § 41 Abs. (1) Wasserhaushaltsgesetz (WHG) haben die Eigentümer und Nutzungsberechtigten der am Gewässer anliegenden Grundstücke, das Betreten sowie die vorübergehende Benutzung der Grundstücke durch die Beauftragten zu dulden. Durch die Anlieger ist die freie Zugänglichkeit der Gewässerrandstreifen zu gewährleisten.

Als Gewässerrandstreifen gelten nach § 29 ThürWG in Verbindung mit § 38 WHG die an ein Gewässer landseits der beiden Böschungsoberkanten angrenzenden Flächen. Diese betragen innerhalb bebauter Ortsteile jeweils fünf Meter und im Außenbereich jeweils 10 Meter.

Gemäß § 41 Abs. (1) WHG haben die Inhaber von Rechten und Befugnissen an Gewässern zu dulden, dass die Benutzung vorübergehend behindert oder unterbrochen wird, soweit es zur Unterhaltung des Gewässers erforderlich ist.