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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal
Ausgabe 8/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung 2026

Der Gemeinderat der Gemeinde Crossen an der Elster hat in seiner Sitzung am 29.06.2026 die Haushaltssatzung der Gemeinde Crossen an der Elster für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen. Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Saale-Holzland-Kreis hat mit Schreiben vom 30.07.2026 die Satzung gewürdigt und die vorzeitige Bekanntmachung zugelassen. Die Bekanntmachung ist erfolgt durch Bereitstellung auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen www.vg-hes.de > Verwaltung & Bürgerservice > Bekanntmachungen > Satzungen am 31.07.2026

Haushaltssatzung der Gemeinde Crossen a. d. Elster für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund der § 55 ff. der Thüringer Kommunalordnung - ThürKO in der jeweils gültigen Fassung erlässt die Gemeinde Crossen a. d. Elster (Saale-Holzland-Kreis) nach Beschluss des Gemeinderates vom 29.06.2026 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt.

Er schließt

im Verwaltungshaushalt

 

in den Einnahmen und Ausgaben mit

2.788.900 EUR

im Vermögenshaushalt

 

in den Einnahmen und Ausgaben mit

657.650 EUR

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

*Nachrichtlich: Kreditaufnahme mit Kapitaldienstfinanzierung nach dem ThürKlpG 415.092 EUR

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

- entfällt -

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 424.000 EUR

festgesetzt.

§ 6

Es gilt der als Anlage beigefügte Stellenplan.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.

Crossen an der Elster, den 31.07.2026  - Siegel -

H. Zimmermann

Bürgermeister

Crossen an der Elster