Der Gemeinderat der Gemeinde Crossen an der Elster hat in seiner Sitzung am 29.06.2026 die Haushaltssatzung der Gemeinde Crossen an der Elster für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen. Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Saale-Holzland-Kreis hat mit Schreiben vom 30.07.2026 die Satzung gewürdigt und die vorzeitige Bekanntmachung zugelassen. Die Bekanntmachung ist erfolgt durch Bereitstellung auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen www.vg-hes.de > Verwaltung & Bürgerservice > Bekanntmachungen > Satzungen am 31.07.2026
Aufgrund der § 55 ff. der Thüringer Kommunalordnung - ThürKO in der jeweils gültigen Fassung erlässt die Gemeinde Crossen a. d. Elster (Saale-Holzland-Kreis) nach Beschluss des Gemeinderates vom 29.06.2026 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt.
Er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 2.788.900 EUR |
| im Vermögenshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 657.650 EUR |
ab.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
*Nachrichtlich: Kreditaufnahme mit Kapitaldienstfinanzierung nach dem ThürKlpG 415.092 EUR
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
- entfällt -
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 424.000 EUR
festgesetzt.
Es gilt der als Anlage beigefügte Stellenplan.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.
Crossen an der Elster, den 31.07.2026 - Siegel -
H. Zimmermann
Bürgermeister
Crossen an der Elster