Der Gemeinderat der Gemeinde Silbitz hat in seiner Sitzung am 28.07.2026 die 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Silbitz beschlossen. Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Saale-Holzland-Kreis hat mit Schreiben vom 17.08.2026 den Eingang bestätigt und die vorzeitige Bekanntmachung zugelassen. Die Bekanntmachung ist erfolgt durch Bereitstellung auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen am 31.08.2026: www.vg-hes.de > Verwaltung & Bürgerservice > Bekanntmachungen > Satzungen
Die Hauptsatzung der Gemeinde Silbitz vom 26.03.2025 zuletzt geändert durch 1. Änderungssatzung vom 30.10.2025 wird wie folgt geändert:
1.
§ 2 „Wappen, Dienstsiegel“ wird ersetzt durch
§ 2
Wappen, Dienstsiegel
(1) Das Wappen der Gemeinde Silbitz zeigt in einem gespalteten Schild rechts oben in Blau eine bewartete goldene Burg mit Zinnen und Turm über einem sechsfach blau-silbern verwechselten Wellenschnitt; links oben in Silber drei grüne Eichenblätter, unten in Grün ein goldenes Gefäß.
(2) Das Dienstsiegel der Gemeinde Silbitz trägt das Wappen. Als Umschrift steht im oberen Halbbogen "Thüringen" und im unteren Halbbogen „Gemeinde Silbitz“.
2.
Im § 13 „Öffentliche Bekanntmachungen“ werden im Absatz 3 Sätze 1 + 2 die Worte „und der Ausschüsse“ gestrichen.
Folgende Absätze 5 und 6 werden angefügt:
(5) Die nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB vorgeschriebene Bekanntmachung erfolgt durch Aushang an den Verkündungstafeln gem. Absatz 2.
(6) Bekanntmachungen nach Absatz 1 werden zusätzlich im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft ("Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen") zur allgemeinen Bürgerinformation veröffentlicht.
Diese 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Silbitz tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Silbitz, den 31.08.2026
Mahl
Bürgermeister
Gemeinde Silbitz - Siegel -