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Feldabote - Amtsblatt der Gemeinden Dermbach Oechsen Weilar und Wiesenthal
Ausgabe 1/2024
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung

ACHTUNG

An alle Steuerzahler der Gemeinden Dermbach, Empfertshausen, Oechsen, Weilar und Wiesenthal

Festsetzung der Steuern für das Jahr 2024

Auf Grundlage des § 27 Absatz 3 Grundsteuergesetz – GrStG - in der aktuell gültigen Fassung gibt die Gemeindeverwaltung Dermbach Folgendes bekannt:

Vorbehaltlich der Erteilung schriftlicher Steuerbescheide 2024 wird für alle Grundstücke, deren Besteuerungsgrundlage sich nicht ändert, hiermit die Grundsteuer für das Jahr 2024 wie im Vorjahr festgesetzt. Eine Änderung der Hebesätze kann der jeweilige Gemeinderat noch bis zum 30.06.2024 beschließen. Auf den zuletzt ergangenen Steuerbescheiden war mitgeteilt worden, in welcher Höhe und zu welchen Fälligkeiten die Grundsteuern in den Folgejahren zu leisten sind. Demnach werden die Steuern mit den in den zuletzt erteilten Grundsteuerbescheiden festgesetzten Beträgen fällig. Sie sind an den im zuletzt ergangenen Steuerbescheid genannten Fälligkeitstagen auf das Konto der jeweiligen Gemeinde zu überweisen. Soweit der Gemeindeverwaltung Dermbach ein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, werden die fälligen Beträge eingezogen. Falls bislang ein solches Mandat noch nicht erteilt wurde, besteht auch jetzt noch die Möglichkeit, ein SEPA-Mandat zu erteilen, um verspätete Zahlungen und damit verbundene Kosten für den Steuerzahler zu vermeiden.

Die für die Veranlagung notwendigen Unterlagen können in der Gemeindeverwaltung Dermbach, Zimmer 309, Hinter dem Schloss 1 in 36466 Dermbach (nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 036964/8829) eingesehen werden.

2. Fälligkeitstermin für Steuern und Abgaben

Die Gemeindeverwaltung Dermbach weist alle Steuerpflichtigen, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, darauf hin, dass bei Nichtbeachtung der Fälligkeiten 15. Februar 2024, 15. Mai 2024, 15. August 2024, 15. November 2024 bzw. 01.07.2024 bei vereinbarter jährlicher Zahlweise Mahngebühren und Säumniszuschläge anfallen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach deren Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Dermbach, Hinter dem Schloss 1, 36466 Dermbach einzulegen. Die Pflicht zur Zahlung des angeforderten Betrages wird durch den eingelegten Widerspruch nicht aufgehoben. Einwendungen, die sich gegen die Steuerpflicht oder den Steuermessbetrag richten, sind bei dem Finanzamt anzubringen, das den Steuerbescheid (Zerlegungsbescheid) erlassen hat.

Dermbach, den 02.01.2024

gez. Thomas Hugk

Bürgermeister

erfüllende Gemeinde Dermbach

Bankverbindungen der Gemeinden

Gemeinde Dermbach:

Wartburg-Sparkasse

IBAN:

DE 03 8405 5050 0000 1154 95

BIC:

HELA DEF1 WAK;

VR-Bank-NordRhön

IBAN:

DE 13 5306 1230 0005 8147 40

BIC:

GENO DEF1 HUE

Gemeinde Empfertshausen:

Wartburg-Sparkasse

IBAN:

DE 96 8405 5050 0000 1105 23

BIC:

HELA DEF1 WAK

Gemeinde Oechsen:

Wartburg-Sparkasse

IBAN:

DE 35 8405 5050 0000 1009 51

BIC:

HELA DEF1 WAK;

VR-Bank-NordRhön

IBAN:

DE 36 5306 1230 0005 5135 29

BIC:

GENO DEF1 HUE

Gemeinde Weilar:

Wartburg-Sparkasse

IBAN:

DE 28 8405 5050 0012 0152 96

BIC:

HELA DEF1 WAK;

VR-Bank-NordRhön

IBAN:

DE 31 5306 1230 0005 1210 60

BIC:

GENO DEF1 HUE

Gemeinde Wiesenthal:

VR-Bank-NordRhön

IBAN:

DE 24 5306 1230 0005 0428 10

BIC:

GENO DEF1 HUE