Die Haushaltssatzung der Gemeinde Dermbach für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Diese wurde am 13.12.2023 vom Gemeinderat der Gemeinde Dermbach mit Beschluss Nr. 23/10/06 beschlossen und mit Schriftsatz vom 15.12.2023 von der unteren Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Wartburgkreis rechtsaufsichtlich geprüft und bestätigt.
Die Ausfertigung erfolgte am 18.12.2023.
Die Haushaltssatzung enthält nach den §§ 59 Abs. 4, 63 Abs. 2 und 65 Abs. 2 ThürKO keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 08.01.2024 bis 21.01.2024 während der üblichen Sprechzeiten in der Gemeindeverwaltung Dermbach, Hinter dem Schloss 1, 36466 Dermbach, Zimmer 313 öffentlich aus. Es wird um vorherige telefonische Terminabsprache unter der Telefonnummer 036964/8821 gebeten.
Darüber hinaus wird bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan zu den o. g. Sprechzeiten zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.
Dermbach, 18.12.2023
gez. Thomas Hugk
Bürgermeister
der
Gemeinde Dermbach
für das Haushaltsjahr 2024
Aufgrund der §§ 55 ff der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit der Thüringer Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung - ThürGemHV) in der derzeit gültigen Fassung erlässt die Gemeinde Dermbach folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
|
| in den Einnahmen |
|
|
| und Ausgaben mit | 12.644.200 € |
| und im Vermögenshaushalt | ||
|
| in den Einnahmen |
|
|
| und Ausgaben mit | 6.897.200 € |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer |
| |
|
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 300 v. H. |
|
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 410 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 395 v. H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.800.000 € festgesetzt.
§ 6
Es gilt der vom Gemeinderat beschlossene beigefügte Stellenplan.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, haushaltsrechtliche Maßnahmen zu treffen, die sich aus der Anpassung an das Besoldungsrecht, an andere gesetzliche Bestimmungen oder an das Tarifrecht zwingend ergeben. Er kann freiwerdende Planstellen für andere Bereiche in Anspruch nehmen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1.Januar 2024 in Kraft.
Dermbach, den 18.12.2023
Gemeinde Dermbach
T. Hugk
Bürgermeister — - Siegel -
Hinweis:
Ist eine Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung (ThürKo) enthalten oder aufgrund der ThürKo erlassen worden sind, zustande gekommen, so ist die Verletzung nach § 21, Abs. 4, ThürKo, unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Wurde eine Verletzung nach Satz 1 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Dermbach, den 18.12.2023
Gemeinde Dermbach
T. Hugk
Bürgermeister — - Siegel -