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Feldabote - Amtsblatt der Gemeinden Dermbach Oechsen Weilar und Wiesenthal
Ausgabe 1/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Beschlüsse

Gemeinderatssitzung 13.12.2023

Beschluss-Nr.: 01/13/12/2023

Der Gemeinderat bestätigt und beschließt das Protokoll zur Gemeinderatssitzung vom 07.09.2023.

Abstimmung: 6 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen

Beschluss-Nr.: 02/13/12/2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Wiesenthal beschließt eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 3.000 € (HHStelle 1.771000.55300 - Bauhof - Kfz-Instandhaltung). Die Finanzierung der überplanmäßigen Ausgabe wird durch eine Entnahme aus der Deckungsreserve (HHStelle 1.910000.85000 - Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft - Deckungsreserve) gewährleistet.

Abstimmung: 6 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen

Beschluss-Nr.: 03/13/12/2023

Der Gemeinderat beschließt:

1.

Der Gemeinderat fasst gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Bereiche „Dermbacher Straße Nr. 8“ und „Dillersgasse Nr. 6“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB.

2.

Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Wiesenthal, Flur 3 die Flurstücke 179/1 (Dermbacher Straße Nr. 8) und Flurstück 279/2 (Dillersgasse Nr. 6). Beide Grundstücke liegen an der Ortsdurchfahrt der Landesstraße L1026 in der Ortslage Wiesenthal. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist ist der Anlage zum Beschluss zu entnehmen.

3.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a aufgestellt. Dementsprechend kann von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen werden.

4.

Der Aufstellungsbeschluss mit den allgemeinen Zielen und Zwecken und den wesentlichen Auswirkungen der Planung sowie anschließend den Ort und die Dauer der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sind ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmung: 6 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen

Beschluss-Nr.: 04/13/12/2023

Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Veränderungssperre der Gemeinde Wiesenthal für die Grundstücke in der Gemarkung Wiesenthal, Flur 3, Flurst. Nr. 179/1 (Dermbacher Straße Nr. 8) und Flurstück Nr. 279/2 (Dillersgasse 6).

Abstimmung: 6 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen

Beschluss-Nr.: 05/13/12/2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Wiesenthal beschließt:

1.

Der Gemeinderat fasst gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Beschluss zur Aufstellung der 1. Änderung des Flächennutzungsplans in der Gemeinde Wiesenthal. Im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplans sind folgende Bereiche vorgesehen:

a)

Bereich „Dermbacher Straße 8“ und Dillersgasse 6 - Änderung der Nutzung in Flächen für den Gemeinbedarf (öffentliche Nutzung)

b)

Bereich „Gescheidt I“ - Ausweitung der vorhandenen Wohnbebauung durch Lückenbebauung

c)

Bereich „Gescheidt II - Ausweisung von Wohnbauflächen und Fläche für den Gemeinbedarf (öffentliche Nutzung)

Die Bereiche der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Wiesenthal sind der Anlage zum Beschluss zu entnehmen.

2.

Es soll eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgen. Ort und Zeit der Beteiligung werden separat bekannt gemacht.

3.

Für die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wiesenthal, Bereiche b) und c) ist eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB erforderlich.

4.

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

Im Rahmen der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wiesenthal sollen mehrere Bereiche in der Gemeinde überarbeitet werden. Dies ist notwendig, um neue Nutzungs- und Entwicklungsmöglichkeiten in der Gemeinde Wiesenthal zu schaffen.

Abstimmung: 6 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen