Beschluss-Nr.: 01/13/12/2023
Der Gemeinderat bestätigt und beschließt das Protokoll zur Gemeinderatssitzung vom 07.09.2023.
Abstimmung: 6 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen
Beschluss-Nr.: 02/13/12/2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Wiesenthal beschließt eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 3.000 € (HHStelle 1.771000.55300 - Bauhof - Kfz-Instandhaltung). Die Finanzierung der überplanmäßigen Ausgabe wird durch eine Entnahme aus der Deckungsreserve (HHStelle 1.910000.85000 - Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft - Deckungsreserve) gewährleistet.
Abstimmung: 6 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen
Beschluss-Nr.: 03/13/12/2023
Der Gemeinderat beschließt:
| 1. | Der Gemeinderat fasst gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Bereiche „Dermbacher Straße Nr. 8“ und „Dillersgasse Nr. 6“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB. |
| 2. | Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Wiesenthal, Flur 3 die Flurstücke 179/1 (Dermbacher Straße Nr. 8) und Flurstück 279/2 (Dillersgasse Nr. 6). Beide Grundstücke liegen an der Ortsdurchfahrt der Landesstraße L1026 in der Ortslage Wiesenthal. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist ist der Anlage zum Beschluss zu entnehmen. |
| 3. | Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a aufgestellt. Dementsprechend kann von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen werden. |
| 4. | Der Aufstellungsbeschluss mit den allgemeinen Zielen und Zwecken und den wesentlichen Auswirkungen der Planung sowie anschließend den Ort und die Dauer der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sind ortsüblich bekannt zu machen. |
Abstimmung: 6 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen
Beschluss-Nr.: 04/13/12/2023
Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Veränderungssperre der Gemeinde Wiesenthal für die Grundstücke in der Gemarkung Wiesenthal, Flur 3, Flurst. Nr. 179/1 (Dermbacher Straße Nr. 8) und Flurstück Nr. 279/2 (Dillersgasse 6).
Abstimmung: 6 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen
Beschluss-Nr.: 05/13/12/2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Wiesenthal beschließt:
| 1. | Der Gemeinderat fasst gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Beschluss zur Aufstellung der 1. Änderung des Flächennutzungsplans in der Gemeinde Wiesenthal. Im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplans sind folgende Bereiche vorgesehen: | |
| a) | Bereich „Dermbacher Straße 8“ und Dillersgasse 6 - Änderung der Nutzung in Flächen für den Gemeinbedarf (öffentliche Nutzung) |
| b) | Bereich „Gescheidt I“ - Ausweitung der vorhandenen Wohnbebauung durch Lückenbebauung |
| c) | Bereich „Gescheidt II - Ausweisung von Wohnbauflächen und Fläche für den Gemeinbedarf (öffentliche Nutzung) |
| Die Bereiche der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Wiesenthal sind der Anlage zum Beschluss zu entnehmen. | ||
| 2. | Es soll eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgen. Ort und Zeit der Beteiligung werden separat bekannt gemacht. | |
| 3. | Für die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wiesenthal, Bereiche b) und c) ist eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB erforderlich. | |
| 4. | Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. | |
| Im Rahmen der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wiesenthal sollen mehrere Bereiche in der Gemeinde überarbeitet werden. Dies ist notwendig, um neue Nutzungs- und Entwicklungsmöglichkeiten in der Gemeinde Wiesenthal zu schaffen. | ||
Abstimmung: 6 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen