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Feldabote - Amtsblatt der Gemeinden Dermbach Oechsen Weilar und Wiesenthal
Ausgabe 1/2026
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Beschlüsse Gemeinderatssitzung 17.12.2025

Beschluss-Nr.: 25/10/01

Der Gemeinderat bestätigt und beschließt das Protokoll zur Gemeinderatssitzung vom 19.11.2025.

Abstimmung: 14 Ja / 0 Nein / 2 Enthaltungen

Beschluss-Nr.: 25/10/02

Der Gemeinderat bestätigt und beschließt das Protokoll zur Gemeinderatssitzung vom 01.12.2025.

Abstimmung: 14 Ja / 0 Nein / 2 Enthaltungen

Beschluss-Nr.: 25/10/03

Der Gemeinderat der Gemeinde Dermbach beschließt eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 50.000 € (Haushaltsstelle 2.130015.96000 -Brandschutz Dermbach/Hochbau) für die Errichtung einer Wärmepumpen-Heizungsanlage zuzüglich einem Balkonkraftwerk im Feuerwehrgerätehaus Oberalba. Die Finanzierung der überplanmäßigen Ausgabe wird durch Minderausgaben in Höhe von 20.000 € (Haushaltsstelle 2.464016.96002 -Tageseinrichtung für Kinder im OT Diedorf/Hochbau, Sanierung EG/UG) und in Höhe von 30.000 € (Haushaltsstelle 2.767812.96001 - Mehrzweckgebäude OT Urnshausen, Bernshäuser Straße 1/Hochbau) gesichert.

Abstimmung: 18 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen

Beschluss-Nr.: 25/10/04

Der Gemeinderat der Gemeinde Dermbach beschließt die Vergabe von Bauleistungen zum Einbau einer Wärmepumpe mit Photovoltaikanlage im Feuerwehrgerätehaus/DGH Oberalba mit einer Auftragssumme in Höhe von 41.595,53 € brutto an die Fa. Bittorf-Elektronik, Oberalba 52, 36466 Dermbach.

Abstimmung: 18 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen

Beschluss-Nr.: 25/10/05

Der Gemeinderat der Gemeinde Dermbach beschließt, den Auftrag zur Weiterführung der Planungs- und Architektenleistungen zur Umsetzung der Restaurierung und Sanierung der Fassade Propstei Zella/Rhön für den 3. Bauabschnitt, gemäß Angebot vom 21.11.2025 für die Leistungsphasen 5 bis 9 in Höhe von 29.936,47€ brutto an das Büro für Bauplanung & Architektur Kraus, Geisaer Straße 20 in 36466 Dermbach zu erteilen.

Abstimmung: 18 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen

Beschluss-Nr.: 25/10/06

Der Gemeinderat der Gemeinde Dermbach beschließt, zum Zwecke der Umsetzung der Richtlinie des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr zur Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland vom 31. März 2023, der aktuellen Richtlinie des Freistaates Thüringen sowie zukünftiger Richtlinien des Bundes sowie des Freistaates Thüringen, sich bei der Erfüllung der Aufgabe der Breitbandversorgung/des Breitbandausbaus mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien der Thüringer Glasfasergesellschaft über die KEBT AG zu bedienen.

Der Gemeinderat der Gemeinde Dermbach ermächtigt den Bürgermeister insofern, alle erforderlichen Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der TGG über die KEBT AG zur Erfüllung der Aufgabe der Breitbandversorgung/des Breitbandausbaus mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien stehen, deren Gegenstand der Auf- und Ausbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen nach dem „graue-Flecken“-Förderprogramm des Bundes und des Landes sowie ggf. nachfolgender Programme im Gemeindegebiet ist, zu ergreifen sowie zur Ausführung aller damit in Zusammenhang stehenden Aufgaben.

Die Inanspruchnahme der TGG über die KEBT AG erfolgt mit allen dazugehörigen Rechten und Pflichten. Dazu gehören inbesondere: Durchführung des Markterkennungsverfahrens, Ermittlung der förderfähigen Adressen und Haushalte, Durchführung der Grobprojektplanung, Beantragung sowohl der vorläufigen als auch endgültigen Fördermittelbescheide, Ermittlung der vorhandenen und nutzbaren Infrastruktur (Infrastrukturatlas), Durchführung des Auswahlverfahrens zur Suche eines Netzbetreibers im Betreibermodell unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, Durchführung der Feinprojektplanung für die Vorbereitung des Ausschreibungsverfahrens, Durchführung aller notwendigen verwaltungstechnischen Schritte einschließlich der notwendigen Vollzugslegitimation zur Beantragung der Zuwendung nach den geltenden Richtlinien, Durchführung und Ausschreibung des passiven Netzausbaus, Begleitung des Netzausbaus und der Betrieb des Netzes (insbesondere während der Zweckbindungsfrist für Fördermittel) einschließlich aller notwendigen Schritte zur Abwicklung des Förderverfahrens (u. a. Verwendungsnachweisführung), alle mit dem Netzeigentum verbundenen Aufgaben (z. B. Dokumentation, Erfassung im GIS, Unterhaltungs- und Instandhaltungsmaßnahmen).

Die Gemeinde Dermbach soll frühzeitig über Baumaßnahmen von grundsätzlicher Bedeutung für die kommunalen Belange unterrichtet werden und die Gelegenheit zu Stellungnahme bekommen. Umgekehrt wird sie die KEBT AG über Baumaßnahmen von grundsätzlicher Bedeutung für die Belange der Breitbandversorgung/des Breitbandausbaus mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien frühzeitig unterrichten und Gelegenheit zur STellungnahme geben. Bei Bedarf stellen die Beteiligten die erforderlichen Pläne für die von der jeweiligen Baumaßnahme betroffenen Bereiche dem jeweils anderen Beteiligten kostenfrei zur Verfügung.

Die Gemeinde Dermbach soll mindestens einmal jährlich über den aktuellen Stand der Breitbandversorgung/des Breitbandausbaus mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien in ihrem Gebiet informiert werden. Sie hat das Recht, jederzeit auf Anfrage bei der KEBT AG eine entsprechende Auskunft zu erhalten.

Über alle geschäftlichen und betrieblichen Informationen, die den Beteiligten im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, ist Stillschweigen zu bewahren. Insbesondere verpflichten sie sich, die Informationen ausschließlich zur Erfüllung der Aufgabe der Breitbandversorgung/des Breitbandausbaus mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien zu verwenden und sie weder anderweitig zu nutzen noch Dritten mitzuteilen. Da die TGG auch für andere Thüringer Kommunen tätig wird, ist eine Weitergabe von Informationen durch die TGG an andere Kommunen zulässig, sofern dies für die Projektdurchführung notwendig ist und im wohlverstandenen Interesse der Beteiligten liegt.

Abstimmung: 18 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen