Festsetzung der Steuern für das Jahr 2026
Auf Grundlage des § 27 Absatz 3 Grundsteuergesetz - GrStG- in der aktuell gültigen Fassung gibt die Gemeindeverwaltung Dermbach Folgendes bekannt:
Vorbehaltlich der Erteilung schriftlicher Steuerbescheide 2026 wird für alle Grundstücke, deren Besteuerungsgrundlage sich nicht ändert, hiermit die Grundsteuer für das Jahr 2026 wie im Vorjahr festgesetzt. Eine Änderung der Hebesätze kann der jeweilige Gemeinderat noch bis zum 30.06.2026 beschließen. Auf den zuletzt ergangenen Steuerbescheiden war mitgeteilt worden, in welcher Höhe und zu welchen Fälligkeiten die Grundsteuern in den Folgejahren zu leisten sind. Demnach werden die Steuern mit den in den zuletzt erteilten Grundsteuerbescheiden festgesetzten Beträgen fällig. Sie sind an den im zuletzt ergangenen Steuerbescheid genannten Fälligkeitstagen auf das Konto der jeweiligen Gemeinde zu überweisen. Soweit der Gemeindeverwaltung Dermbach ein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, werden die fälligen Beträge eingezogen. Falls bislang ein solches Mandat noch nicht erteilt wurde, besteht auch jetzt noch die Möglichkeit, ein SEPA-Mandat zu erteilen, um verspätete Zahlungen und damit verbundene Kosten für den Steuerzahler zu vermeiden.
Die für die Veranlagung notwendigen Unterlagen können in der Gemeindeverwaltung Dermbach, Zimmer 309, Hinter dem Schloß 1 in 36466 Dermbach (nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 036964/8829) eingesehen werden.
2. Fälligkeitstermin für Steuern und Abgaben
Die Gemeindeverwaltung Dermbach weist alle Steuerpflichtigen, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, darauf hin, dass bei Nichtbeachtung der Fälligkeiten 15. Februar 2026, 15. Mai 2026, 15. August 2026, 15. November 2026 bzw. 01.07.2026 bei vereinbarter jährlicher Zahlweise Mahngebühren und Säumniszuschläge anfallen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach deren Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Dermbach, Hinter dem Schloß 1, 36466 Dermbach einzulegen. Die Pflicht zur Zahlung des angeforderten Betrages wird durch den eingelegten Widerspruch nicht aufgehoben. Einwendungen, die sich gegen die Steuerpflicht oder den Steuermessbetrag richten, sind bei dem Finanzamt anzubringen, das den Steuerbescheid (Zerlegungsbescheid) erlassen hat.
Dermbach, den 02.01.2026
gez. Thomas Hugk
Bürgermeister
erfüllende Gemeinde Dermbach
| Gemeinde Dermbach: | |
| VR-Bank-NordRhön | |
| IBAN: | DE 13 5306 1230 0005 8147 40 |
| BIC: | GENO DEF1 HUE |
| Gemeinde Empfertshausen: | |
| Wartburg-Sparkasse | |
| IBAN: | DE 96 8405 5050 0000 1105 23 |
| BIC: | HELA DEF1 WAK |
| Gemeinde Oechsen: | |
| VR-Bank-NordRhön | |
| IBAN: | DE 36 5306 1230 0005 5135 29 |
| BIC: | GENO DEF1 HUE |
| Gemeinde Weilar: | |
| VR-Bank-NordRhön | |
| IBAN: | DE 31 5306 1230 0005 1210 60 |
| BIC: | GENO DEF1 HUE |
| Gemeinde Wiesenthal: | |
| VR-Bank-NordRhön | |
| IBAN: | DE 24 5306 1230 0005 0428 10 |
| BIC: | GENO DEF1 HUE |