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Feldabote - Amtsblatt der Gemeinden Dermbach Oechsen Weilar und Wiesenthal
Ausgabe 10/2023
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung

Allgemeinverfügung der Gemeinde Oechsen zur Schließung (Entwidmung) einer Teilfläche des Friedhof Oechsen

Aufgrund des Beschlusses des Gemeinderates der Gemeinde Oechsen Nr. 02/27/02/23 vom 27. Februar 2023 und gemäß §§ 35 Satz 2, 41 Abs. 3 und 4 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Nr. 2 ThürVwVfG, § 28 Abs. 6 Thüringer Bestattungsgesetz (ThürBestG) und § 3 Abs. 4 der Friedhofssatzung der Gemeinde Oechsen jeweils in der zurzeit gültigen Fassung ergeht folgende Allgemeinverfügung:

I.

Die im Lageplan eingezeichnete Teilfläche des Friedhofes Oechsen, Gemarkung Oechsen, Flurstück 1, Flur 1, nördlich des Kirchengebäudes gelegene Fläche mit etwa 400 m² wird entwidmet.

Die entwidmete Teilfläche ist im Lageplan blau gekennzeichnet.

II.

Begründung

Der nördlich des Kirchengengebäudes gelegene Teil des Friedhofes Oechsen (Flurstück 1, Flur 1, Gemarkung Oechsen) mit etwa 400 m² wurde seither nicht für Bestattungen genutzt, bestehende Nutzungs- und Ruhezeiten sind nicht vorhanden.

Aufgrund der aktuellen Belegungssituation des gemeindlichen Friedhofs und der langfristigen Prognosebetrachtung sind auf den bislang genutzten Grabfeldern ausreichende Flächen für Sargund Urnenbestattungen vorhanden. Die Teilfläche wird für Bestattungen dauerhaft nicht benötigt.

Durch die vom Gemeinderat der Gemeinde Oechsen am 27. Februar 2023 beschlossene Schließung (Entwidmung) soll die Fläche die bestehende Spielplatzfläche der angrenzenden Kindertagesstätte „Lindenstrolche“ erweitern.

III.

Bekanntgabe

Die vorstehende Allgemeinverfügung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Sie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Feldabote Dermbach, gemeinsames Amtsblatt der Gemeinden Dermbach, Empfertshausen, Oechsen, Weilar und Wiesenthal, in Kraft.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist bei der Gemeindeverwaltung Dermbach, Hinter dem Schloss 1, 36466 Dermbach oder bei der Widerspruchsbehörde im Landratsamt Wartburgkreis, Erzberger Allee 14, 36433 Bad Salzungen einzulegen.

Dermbach, den 25.09.2023

gez.

Römhild

Bürgermeisterin