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Feldabote - Amtsblatt der Gemeinden Dermbach Oechsen Weilar und Wiesenthal
Ausgabe 10/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Beschlüsse

Gemeinderatssitzung 28.08.2024

Beschluss-Nr.: 24/06/01

Der Gemeinderat bestätigt und beschließt das Protokoll zur Gemeinderatssitzung vom 12.06.2024.

Abstimmung: 17 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen

Beschluss-Nr.: 24/06/02

Der Gemeinderat beschließt die 3. Änderungssatzung zur Hauptsatzung.

Abstimmung: 17 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen

Beschluss-Nr.: 24/06/03

Der Gemeinderat beschließt, dass in der Gemarkung Unteralba der Bebauungsplan geändert werden soll.

1.

der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes umfasst folgende Flurstücke in der Gemarkung Unteralba, Flur 2: 273/22, 273/23, 273/24, 273/25, 273/26, 273/27, 273/28, 273/29, 273/30, 273/31, 273/32, 273/33, 273/34, 273/35, 273/36, 273/37, 273/38, 273/39, 273/40, 273/41, 273/42,273/43, 273/44, 273/45, 273/46

2.

Es werden folgende Planungsziele angestrebt:

  • Die Baugrenze zur L 1026 => Abstand von 20 m soll reduziert werden, um das Baufenster zu vergrößern (momentan zehn Meter tief = zu klein). In diesem Zusammenhang ist die Verschiebung der Ortsgrenze zu veranlassen.

  • Anstelle einer Bebauung mit Einzelhäusern sollen zusätzlich Doppelhäuser und Mehrfamilienwohnhäuser zugelassen werden.
  • Bei den Dachformen sollen Zelt- und Walmdächer sowie Flachdächer ergänzt werden. Die Dachneigungen sind entsprechend anzupassen.

3.

Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Planungsbüro PBB Bad Salzungen GmbH in Bad Salzungen, Michaelisstraße 23, 36433 Bad Salzungen beauftragt werden.

4.

Es wird jedermann Gelegenheit gegeben, die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen bei der Gemeindeverwaltung Dermbach, Hinter dem Schloß 1, 36466 Dermbach während der Dienststunden zu erfragen.

An gleicher Stelle wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Diese frühzeitige Bürgerbeteiligung findet für die Dauer von 14 Tagen nach der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt statt.

5.

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

Abstimmung: 17 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen

Beschluss-Nr.: 24/06/04

In der Gemarkung Urnshausen soll der Bebauungsplan „Schönsee“ geändert werden. Der Gemeinderat der Gemeinde Dermbach beschließt:

1.

Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Urnshausen: Flur 11 1443/11 teilweise, Flur 9 1376/1.

2.

Es werden folgende Planungsziele angestrebt:

  • Der rechtskräftige Bebauungsplan soll in Teilbereichen geändert bzw. angepasst werden. Dabei werden die Grundzüge hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung in der Planung nicht berührt. Mit der Änderung des Bebauungsplanes soll auf die touristische Entwicklung hinsichtlich der Auslastung mit Wohnmobilen und Campinggästen reagiert werden. Die in der Ursprungsplanung vorhandenen Festsetzungen werden konkretisiert. Dabei werden die Flächenfestsetzungen sich an den örtlichenGegebenheiten orientieren.

3.

Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Planungsbüro PBB Bad Salzungen GmbH in Bad Salzungen, Michaelisstraße 23, 36433 Bad Salzungen beauftragt werden.

4.

Es wird jedermann Gelegenheit gegeben, die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen bei der Gemeindeverwaltung; Hinter dem Schloß 1, 36466 Dermbach während der Dienststunden zu erfragen.

An gleicher Stelle wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Diese frühzeitige Bürgerbeteiligung findet für die Dauer von 14 Tagen nach der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt statt.

5.

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

Abstimmung: 14 Ja / 0 Nein / 3 Enthaltungen

Beschluss-Nr.: 24/06/05

Der Gemeinderat beschließt überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 57.600 € (HHStelle 2.130015.93500 - Brandschutz, Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens) sowie in Höhe von 6.600 € (HHStelle 2.130015.96000 - Brandschutz, Hochbau). Die Finanzierung der überplanmäßigen Ausgaben wird durch die Mehreinnahme Feuerwehrpauschale 2024 (64.200 € in der HHStelle 2.130015.36100 - Brandschutz - Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen) gesichert.

Abstimmung: 17 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen

Beschluss-Nr.: 24/06/06

Der Gemeinderat beschließt die Vergabe von Bauleistungen zur Sanierung des Brückenkopfes in Teilbereichen an der Feldabrücke in der Ortslage Neidhartshausen an die Firma Baugesellschaft Ulstertal mbH, Borscher Straße 11, 36419 Geisa mit einer Auftragssumme in Höhe von 15.958,79 € brutto.

Abstimmung: 17 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen

Beschluss-Nr.: 24/06/07

1.

Der Gemeinderat beschließt auf Antrag der beiden Antragsteller (Anträge vom 04.06.2024) die Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Gartenstraße“ im Ortsteil Stadtlengsfeld gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3. Baugesetzbuch (BauGB). Der Geltungsbereich der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Gartenstraße“ ist am Ende des Beschlusses im Bild zu sehen.

2.

Die Klarstellungssatzung umfasst hierbei den angrenzenden im Zusammenhang bebauten Bereich im Ortsteil Stadtlengsfeld mit den Flurstücken 3/2, 5/1, 6, 13, 15 und 18/4 Flur 1 in der Gemarkung Stadtlengsfeld.

3.

Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung beinhaltet die Flurstücke: 659, 660, 661 und teilweise 685 (Gartenstraße), Flur 5 in der Gemarkung Stadtlengsfeld (siehe Zeichnung Geltungsbereich).

4.

Mit der Erarbeitung der Planungsunterlagen wird das Büro für Baustatik - Bauplanung Dipl.-Ing. Christian Herget, Straße des Friedens 10, in 36419 Geisa durch die Antragsteller beauftragt. Die Kosten werden von den Antragstellern übernommen.

5.

Der Beschluss zur Aufstellung eines Vorhaben bezogenen Bebauungsplanes „Wohnbebauung Gartenstraße“ des Gemeinderates vom 30.11.2022, Beschlussnr.: 22/10/08 wird hiermit aufgehoben. Das begonnene Bauleitplanverfahren für den Vorhaben bezogenen Bebauungsplan nach § 13a und § 13b BauGB mit dem Entwurf vom 13.02.2023 und dem Entwurfsbeschluss vom 01.03.2023, Beschlussnr.: 23/02/06 wird eingestellt.

Die gesetzliche Vorschrift des § 13b BauGB war nicht mit Unionsrecht vereinbar, deshalb wurde dieser durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (4 CN 3.22) vom 18.07.2023 aufgehoben und für unwirksam erklärt.

Abstimmung: 15 Ja / 1 Nein / 0 Enthaltungen

(Ein Gemeinderatsmitglied war von der Abstimmung ausgeschlossen.)

Beschluss-Nr.: 24/06/08

Der Gemeinderat erteilt die Genehmigung nach § 2 der Satzung über die Erhaltung baulicher Anlagen (Erhaltungssatzung) der Gemeinde Dermbach für das Vorhaben: Anbau Gaststätte „Zur Klause“ - Ausschank für Freisitz auf dem Grundstück Flurstück-Nr.: 1501, Flur 1 in der Gemarkung Dermbach, Bahnhofstraße 5.

Abstimmung: 17 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen

Information Kenntnisnahme Erläuterungsbericht zur Jahresrechnung 2023.

Beschluss-Nr.: 24/06/09

Der Gemeinderat beschließt folgende Gemeinderatsmitglieder in den Aufsichtsrat der Wohnungsgesellschaft Dermbach mbH zu bestellen:

  • Sebastian Spiegel
  • Hartmut Hepp
  • Marcel Schumann
  • Martin Luther
  • Manja Voll

Den Vorsitz bekleiden Bürgermeister Thomas Hugk und die Kämmerin Silke Pridonashvili.

Abstimmung: 16 Ja / 0 Nein / 1 Enthaltung