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Feldabote - Amtsblatt der Gemeinden Dermbach Oechsen Weilar und Wiesenthal
Ausgabe 10/2024
Amtlicher Teil
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Ehrenamtliche Helfer gesucht!

Die Gemeinde Dermbach kann Bürger für folgende ehrenamtliche Tätigkeiten bestellen:

Mögliche Ehrenämter:

mtl. Aufwandsentschädigung

a.

Integrationsbeauftragter

100 €

b.

Ortschronist

für Dermbach

50 €

c.

Ortschronist

für Stadtlengsfeld

50 €

d.

Marktmeister

50 €

e.

Baumpflegewart

200 €

f.

Platzwart

Freibad Stadtlengsfeld

150 €

g.

Platzwart

Freibad Dermbach

150 €

h.

Platzwart

Schlossgelände Dermbach

150 €

i.

Platzwart Stadtlengsfeld

150 €

j.

Platzwart Propsteigelände

Zella/Rhön

150 €

k.

Gebäudewart

im Ortsteil Brunnhartshausen

150 €

l.

Gebäudewart

im Ortsteil Diedorf/Rhön

100 €

m.

Gebäudewart

im Ortsteil Unteralba

50 €

n.

Gebäudewart

im Ortsteil Gehaus

200 €

o.

Gebäudewart

im Ortsteil Neidhartshausen

150 €

p.

Gebäudewart

im Ortsteil Stadtlengsfeld

150 €

q.

Gebäudewart

im Ortsteil Urnshausen

150 €

r.

Gebäudewart

im Ortsteil Zella/Rhön

200 €

s.

Wegewart

im Ortsteil Gehaus

100 €

t.

Wegewart

im Ortsteil Dermbach

100 €

u.

Wegewart

im Ortsteil Stadtlengsfeld

100 €

v.

Wegewart

im Ortsteil Urnshausen

100 €

w.

Wegewart für

den Ortsteil Brunnhartshausen

100 €

x.

Wegewart für

den Ortsteil Neidhartshausen

100 €

Y.

Wegewart für

den Ortsteil Diedorf/Rhön

100 €

Die Bestellung erfolgt ab 01.01.2025 gemäß der Hauptsatzung auf Vorschlag der Ortsteilräte und Ortsteilbürgermeister durch den Bürgermeister nach vorheriger Zustimmung des Gemeinderates Dermbach. Die Bestellung gilt bis zum Ablauf des Kalenderjahres, in welchem die Wahlperiode des Gemeinderates endet.

Die genauen Aufgabenbereiche können Sie im Hauptamt erfragen: Tel. 036964/8811.

Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis zum 15.09.2024 an die

Gemeinde Dermbach

Personalamt

Hinter dem Schloß 1

36466 Dermbach

oder an personalamt@dermbach.de

Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet. Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter Bewerber/innen können nach Abschluss des Auswahlverfahrens nur zurückgesandt werden, wenn Sie ihrer Bewerbung einen ausreichend frankierten und an Sie adressierten Rückumschlag (DIN A 4) beifügen. Anderenfalls werden Ihre Unterlagen ordnungsgemäß vernichtet.

Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Gemeinde Dermbach die von Ihnen an uns übermittelten Daten zum Zweck der Bewerbungsabwicklung verarbeiten und nutzen darf.