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Feldabote - Amtsblatt der Gemeinden Dermbach Oechsen Weilar und Wiesenthal
Ausgabe 10/2025
Nichtamtlicher Teil
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1. Änderungssatzung zur Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung für die Ehrenbeamten und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen, die ständig zu besonderen Dienstleistungen herangezogen werden, der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Dermbach

Aufgrund des § 19 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 2 Abs. 1 und 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) und des § 2 der Thüringer Feuerwehr-Entschädigungsverordnung (ThürFwEntschVO) in der jeweils gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Dermbach in seiner Sitzung am 15.05.2025 folgende 1. Änderungssatzung zur Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung für die Ehrenbeamten und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen, die ständig zu besonderen Dienstleistungen herangezogen werden, der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Dermbach beschlossen:

Artikel 1

Änderungen

Die Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung für die Ehrenbeamten und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen, die ständig zu besonderen Dienstleistungen herangezogen werden, der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Dermbach vom 21.07.2020 (Amtsblatt Feldabote Dermbach Nr. 10/2020 vom 23.10.2020) wird wie folgt geändert:

1.

§ 2 Abs. 1 wird durch den folgenden Abs. 1 ersetzt:

„(1) Der Gemeindebrandmeister erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 180,00 Euro, die sich aus 126,00 Euro Grundbetrag und 54,00 Euro Zuschlag zusammensetzt.“

2.

§ 2 Abs. 2 wird durch den folgenden Abs. 2 ersetzt:

„(2) Wehrführer der folgenden Ortsteilfeuerwehren erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von:

a)

Freiwillige Feuerwehr

OT Brunnhartshausen / Zella/Rhön

70,00 Euro

b)

Freiwillige Feuerwehr

OT Bernshausen/Rhön

60,00 Euro

c)

Freiwillige Feuerwehr OT Dermbach

100,00 Euro

d)

Freiwillige Feuerwehr OT Gehaus

60,00 Euro

e)

Freiwillige Feuerwehr

OT Neidhartshausen / Diedorf/Rhön

70,00 Euro

f)

Freiwillige Feuerwehr OT Oberalba

60,00 Euro

g)

Freiwillige Feuerwehr OT Stadtlengsfeld

100,00 Euro

h)

Freiwillige Feuerwehr OT Unteralba

60,00 Euro

i)

Freiwillige Feuerwehr OT Urnshausen

60,00 Euro“

3.

§ 2 Abs. 5 wird durch den folgenden Abs. 5 ersetzt:

„(5) Die monatliche Aufwandsentschädigung beträgt für die

a)

Jugendfeuerwehrwarte

60,00 Euro

b)

stellvertretenden Jugendfeuerwehrwarte

50,00 Euro

c)

Sicherheitsbeauftragte

40,00 Euro

4.

§ 2 Abs. 6 wird durch den folgenden Abs. 6 ersetzt:

„(6) Gerätewarte der folgenden Ortsteilfeuerwehren erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung on Höhe von:

a)

Freiwillige Feuerwehr

OT Brunnhartshausen/Zella

40,00 Euro

b)

Freiwillige Feuerwehr OT Bernshausen

40,00 Euro

c)

Freiwillige Feuerwehr OT Dermbach

50,00 Euro

d)

Freiwillige Feuerwehr OT Gehaus

40,00 Euro

e)

Freiwillige Feuerwehr

OT Neidhartshausen/Diedorf

40,00 Euro

f)

Freiwillige Feuerwehr OT Oberalba

40,00 Euro

g)

Freiwillige Feuerwehr OT Stadtlengsfeld

50,00 Euro

h)

Freiwillige Feuerwehr OT Unteralba

40,00 Euro

i)

Freiwillige Feuerwehr OT Urnshausen

40,00 Euro“

5.

§ 2 Abs. 7 wird gestrichen.

Artikel 2

Inkrafttreten

Diese 1. Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2025 in Kraft.

Dermbach, den 16.05.2025

Hugk

Bürgermeister  —  -Siegel-