Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der zurzeit gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Empfertshausen in der Sitzung am 18.06.2025 die folgende 3. Änderungsatzung zur Hauptsatzung vom 29.03.2019, zuletzt geändert am 02.04.2024 beschlossen:
Artikel 1
In § 10 Entschädigungen wird folgender Absatz 7 angefügt:
Für die Wahrnehmung besonderer Funktionen und die hierdurch entstehenden höheren Belastungen und Aufwendungen erhält der Vorsitzende eines Ausschusses eine zusätzliche monatliche Entschädigung von 100,00 Euro.
Artikel 2
Inkrafttreten
Die 3. Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Empfertshausen, der 18.06.2025
Häfner
Bürgermeister — -Siegel-