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Feldabote - Amtsblatt der Gemeinden Dermbach Oechsen Weilar und Wiesenthal
Ausgabe 10/2025
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung über die Öffentliche Auslegung des Entwurfes gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

(Abbildung Plangebiet „Untere Röde II“ in Dermbach)

1. Änderung des Bebauungsplans „Untere Röde II“ in der Gemeinde Dermbach / Wartburgkreis

Der Gemeinderat der Gemeinde Dermbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17.09.2025mit Beschluss-Nr. 25/06/01 den folgenden Beschluss gefasst:

1.

Der Entwurf der 1.Änderung des Bebauungsplans für das Gewerbegebiet „Untere Röde II“ in Dermbach, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 1.000 sowie der Begründung wird in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 21.08.2025 gebilligt.

Folgende Grundstücke sind Bestandteil des Geltungsbereiches:

Gemarkung Dermbach, Flur 6

Flurstücke Nr. 873, 874 teilweise, 1654/1 teilweise, 823/41, 823/49 teilweise, 823/57 teilweise, 823/60, 823/61, 823/62, 823/63 teilweise, 823/64, 872/10, 872/11, 872/12, 872/6, 872/7, 872/8, 872/9 und

Gemarkung Glattbach Flur 2,

Flurstück Nr. 47/12.

2.

Der Gemeinderat bestimmt, dass für den Entwurf der 1.Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet „Untere Röde II“ in Dermbach bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 1.000 sowie der Begründung die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden sollen.

3.

Für die Planung ist kein Umweltbericht erforderlich. Die Änderung des Bebauungsplans erfolgt im vereinfachten Verfahren (Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt).

4.

Die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes erfolgt im Internet unter:https://www.dermbach.de/gemeinde/oeffentliche-bekanntmachungen/bauleitplanverfahren

in der Zeit von

Freitag, dem 10. Oktober 2025

bis einschließlich Freitag, dem 14. November 2025.

Zusätzlich werden die Planunterlagen des Entwurfs in der GemeindeverwaltungDermbach, Bauverwaltung, Hinter dem Schloß 1, 36466 Dermbach im vorgenannten Zeit-raum während der üblichen Dienstzeiten:

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.Stellungnahmen können elektronisch an, bauamt@dermbach.de, übermittelt werden. Bei Bedarf aber auch auf anderem Weg in der Gemeindeverwaltung abgegeben werden, u. a. auf dem Postweg an Gemeindeverwaltung Dermbach, Hinter dem Schloß 1,36466 Dermbach.

Während der Auslegungsdauer können von jedermann Äußerungen und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden (§ 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 2 und 4 BauGB).

Hinweise:

Verspätet abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplans „Untere Röde II“ in Dermbach gemäß § 4a Abs. 5 Satz 2 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Durch die Abgabe Ihrer Stellungnahme stimmen Sie der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten zu. Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Dermbach, den 22.09.2025

Hugk

Bürgermeister