Beschluss-Nr.: 6/2023
Der Bürgermeister der Gemeinde Weilar, Herr Harald Fey, wird ermächtigt, für die Gemeinde Weilar als ehemalige Mitgliedsgemeinde der Verwaltungsgemeinschaft „Dermbach“ entsprechend des Kaufvertragsentwurfes das anteilige unbewegliche ehemalige Verwaltungsgemeinschaftsvermögen, hier das bebaute Grundstück Hinter dem Schloß 1, in 35466 Dermbach, an die Gemeinde Dermbach zu veräußern.
Mit dem hier zur Rede stehenden Grundstückskaufvertrag erhalten die ehemaligen Gemeinden Brunnhartshausen, Dermbach, Neidhartshausen, Stadtlengsfeld, Urnshausen sowie Zella für die Auflösung des Verwaltungsgemeinschaftsvermögens einen Betrag in Höhe von insgesamt 419.360.09 €. Die weiteren ehemaligen Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft „Dermbach“ erhalten für die Vermögensauflösung folgende Beträge:
| Gemeinde Oechsen: | 35.791,76 € |
| Gemeinde Weilar: | 49.989,15 € |
| Gemeinde Wiesenthal: | 44.859,00 € |
| Abstimmung: 5 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen |
Beschluss-Nr.: 7/2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Weilar beschließt ein Aufnahmestop für das Kindergartenjahr 2023/2024 im Kindergarten „Baierzwerge“ von Neuanmeldungen, die in der Bedarfsplanung für dieses Kindergartenjahr nicht aufgenommen sind.
| Abstimmung: 5 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen |
Beschluss-Nr.: 8/2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Weilar beschließt die Auftragserteilung zur Dokumentation und Würdigung aller Einnahmen und ggf. Ausgaben der Gemeinde Weilar gemäß § 2b Umsatzsteuergesetz an die Firmen KalusControl, Brückentor 6, 36396 Steinau sowie PRC GmbH, Lindenstraße 22, 36037 Fulda mit einer Auftragssumme in Höhe von 6.069,00 € brutto (Abrechnung nach Aufwand).
| Abstimmung: 5 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen |
Beschluss-Nr.: 13/2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Weilar beschließt überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 5.300 € (HH-Stelle 2.130000.93500 - Brandschutz, Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens). Die Finanzierung der überplanmäßigen Ausgaben wird durch die Mehreinnahme Feuerwehrpauschale 2023 (5.300 € in der HH-Stelle 2.130000.36100 - Brandschutz - Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen) gesichert.
| Abstimmung: 5 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen |
Beschluss-Nr.: 14/2023
Die Jahresrechung der Gemeinde Weilar für das Haushaltsjahr 2020 wird im Ergebnis der durch das Rechnungsprüfungsamt des LRA Wartburgkreis auf der Grundlage des § 80 ThürKO in Verbindung mit § 82 ThürKO durchgeführten Prüfung mit folgenden Endzahlen festgestellt:
| Abstimmung: 5 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen |
Beschluss-Nr.: 15/2023
Die Jahresrechung der Gemeinde Weilar für das Haushaltsjahr 2021 wird im Ergebnis der durch das Rechnungsprüfungsamt des LRA Wartburgkreis auf der Grundlage des § 80 ThürKO in Verbindung mit § 82 ThürKO durchgeführten Prüfung mit folgenden Endzahlen festgestellt:
Ergebnis des Verwaltungshaushaltes in Einnahmen und Ausgaben mit 1.188.908,84 €.
Der in den Ausgaben des Verwaltungshaushaltes enthaltene Überschuss von 229.731,21 € konnte dem Vermögenshaushalt zugeführt werden.
Ergebnis des Vermögenshaushaltes in Einnahmen und Ausgaben mit 420.590,32 €.
Im Ergebnis der Jahresrechnung wurden der allgemeinen Rücklage 57.270,04 € zugeführt. Die allgemeine Rücklage beträgt zum 31.12.2021 87.127,81 € (Mindestrücklage 21.580,34 €).
Im Ergebnis der Jahresrechnung wurden der Sonderrücklage 7.385,68 € zugeführt. Die Sonderrücklage - Gebührenausgleichsrücklage Friedhof beträgt zum 31.12.2021 21.347,00 €.
Die Gemeinde Weilar hatte zum 31.12.2021 Schulden aus Krediten von 369.833,79 €.
Die Gemeinde Weilar hatte zum 31.12.2021 Schulden aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen.
| Abstimmung: 5 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen |