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Feldabote - Amtsblatt der Gemeinden Dermbach Oechsen Weilar und Wiesenthal
Ausgabe 11/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Beschlüsse

(Auszug rechtskräftiger Bebauungsplan)

Gemeinderatssitzung 14.10.2024

Beschluss-Nr.: 24/07/01

Der Gemeinderat bestätigt und beschließt das Protokoll zur Gemeinderatssitzung vom 28.08.2024.

Abstimmung: 14 Ja / 0 Nein / 2 Enthaltungen

Beschluss-Nr.: 24/07/02

Der Gemeinderat beschließt, dem Forstwirtschaftsplan 2025 für das Revier Hundskopf zuzustimmen.

Abstimmung: 16 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen

Beschluss-Nr.: 24/07/04

Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Untere Röde Teil II“ in der Gemeinde Dermbach gem. § 2 Abs. 1 BauGB

Für das im Lageplan dargestellte Plangebiet, in der Gemarkung Dermbach, soll der Bebauungsplan geändert werden. Der Gemeinderat der Gemeinde Dermbach beschließt:

1.

Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes umfasst folgende Flurstücke in der Gemarkung Dermbach:

Flur 6, 1654/1 teilweise, 823/49 teilweise, 823/57 teilweise, 823/60, 823/61, 823/62, 823/63 teilweise, 823/64, 872/6, 872/7, 872/8, 872/9, 872/10, 872/11, 872/12, 873, 874 teilweise und das Flurstück in der Gemarkung Glattbach: Flur 2, 47/1.

2.

Es werden folgende Planungsziele angestrebt:

Die Ausbildung der Verkehrsflächen haben sich, im Vergleich zur Ursprungsplanung, geändert.

Mit der Lageänderung der Planstraße B (West) ist die geringfügige Erweiterung des Geltungsbereiches erforderlich, um den Anschluss der Straße an die Industriestraße zu gewährleisten.

Die Planstraße C zum Regenrückhaltebecken entfällt in der Lage, wodurch der Geltungsbereich geringfügig kleiner wird.

Das in der Planung vorgesehene Regenrückhaltebecken (Löschwasser) wurde als Zisterne im Bereich des Wendehammers unterirdisch errichtet. Damit entfallen die vorgesehene Fläche und auch der geplante Zulauf zum Becken. Die Flächen sollen als Ausgleichsflächen definiert werden.

Die Festsetzungen im Zusammenhang mit dem Regenrückhaltebecken werden gestrichen.

Die festgesetzte Breite für Zufahrten, wird auf Grund der Nutzung durch LKW und der Straßenbreite auf 10,00 m verbreitert.

Der Bebauungsplan ist hinsichtlich der lagemäßigen Darstellung zu ändern.

3.

Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs zur 1. Änderung des Bebauungsplanes soll das Planungsbüro -PBB- Bad Salzungen GmbH in Bad Salzungen, Michaelisstraße 23, 36433 Bad Salzungen beauftragt werden.

4.

Es wird jedermann Gelegenheit gegeben, die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen bei der Gemeindeverwaltung Dermbach, Hinter dem Schloß 1, 36466 Dermbach während der Dienststunden zu erfragen.

An gleicher Stelle wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Diese frühzeitige Bürgerbeteiligung findet für die Dauer von 14 Tagen nach der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt statt.

5.

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

Abstimmung: 15 Ja / 0 Nein / 1 Enthaltung

Beschluss-Nr.: 24/07/06

Erläuterung:

Für die Baumaßnahme Erdgeschoss Kindertagesstätte Diedorf wurde mit Beschlussvorlage vom 12.06.2024 bereits eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 173.600 € seitens des Gemeinderates Dermbach beschlossen, da die Baumaßnahme nicht wie ursprünglich geplant umsetzbar war. Somit wurden die verfügbaren Mittel in der Haushaltsstelle 2.464016.96002 für diese Baumaßnahme auf 298.600 € angehoben (ursprünglicher Haushaltsansatz in 2024: 125.000 €).

Nunmehr sind weitere Nachträge notwendig geworden, weil nicht vorhersehbare Umstände offenbar wurden. So wurde zum Beispiel nach Öffnen von Fußböden eine nicht erwartete Bausubstanz vorgefunden, die vor dem Aufbringen von neuen Fußböden bearbeitet werden muss. Des Weiteren müssen zusätzlich der Einbau einer Erdungsanlage sowie der Einbau einer Fluchttür aus dem Erdgeschoss im Rahmen von aktuell geforderten Brandschutzauflagen erfolgen. Ebenso aufgrund von Brandschutzauflagen ist das Treppengeländer mit einer Unterkonstruktion für den Holzhandlauf zu versehen, was zu Mehrausgaben führt. Die Mehrkosten für die Mehrarbeiten belaufen sich auf gerundet 21.000 €, so dass eine weitere überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 21.000 € in der Haushaltsstelle 2.464016.96002 einzurichten ist. Die Gesamtkosten für die hier zur Rede stehende Baumaßnahme erhöhen sich auf 319.600 €.

Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe kann in voller Höhe durch Minderausgaben bezüglich der geplanten Baumaßnahmen im Wohngebäude „Altes Bahnhofsgebäude“ im Ortsteil Dermbach (HHStelle 2.881151.96000) sichergestellt werden, da diese Baumaßnahme um zwei Jahre verschoben werden muss.

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat Dermbach beschließt eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 21.000 € für die Sanierung des Erdgeschosses der Kindertagesstätte Diedorf - HHStelle 2.464016.96002 (Tageseinrichtung für Kinder OT Diedorf/ Hochbau - Sanierung EG/ UG). Die Finanzierung der überplanmäßigen Ausgabe wird durch die Minderausgaben bezüglich der Baumaßnahmen im Wohngebäude „Altes Bahnhofsgebäude“ in Höhe von 21.000 € (HHStelle 2.881151.96000 - Wohngebäude Dermbach, Altes Bahnhofsgebäude - Hochbau) gesichert.

Abstimmung: 16 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen

Beschluss-Nr.: 24/07/07

Erläuterung:

Für die Baumaßnahme Ausbau der Ortsdurchfahrt Urnshausen wurde mit Beschlussvorlage vom 09.07.2024 bereits eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 22.500 € seitens des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Dermbach beschlossen, da die Baumaßnahme nicht wie ursprünglich geplant umsetzbar war. Somit wurden bislang Mittel in Höhe von 678.363,82 € für diese Baumaßnahme in der Haushaltsstelle 2.630081.95003 zur Verfügung gestellt.

Kurz vor Abschluss der umfangreichen Baumaßnahme mussten Kabelverlegungsarbeiten im Bauraum, speziell im Gehweg, durchgeführt werden, um sicherstellen zu können, dass die Breitbandanschlüsse für die anliegenden Grundstücke ordnungsgemäß im eigenen Bauraum realisiert werden können. Außerdem mussten zehn statt geplanter fünf Straßenlampen umgesetzt werden, da sie ansonsten im neu angelegten Gehweg gestanden hätten. Die Kosten für diese Mehrarbeiten belaufen sich auf 9.000 €, so dass eine weitere überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 9.000 € in der Haushaltsstelle 2.630081.95003 einzurichten ist. Die Gesamtkosten für die hier zur Rede stehende Baumaßnahme erhöhen sich auf 687.363,82 €.

Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe kann in voller Höhe durch Minderausgaben bezüglich der geplanten Baumaßnahmen im Wohngebäude „Altes Bahnhofsgebäude“ im Ortsteil Dermbach (HHStelle 2.881151.96000) sichergestellt werden, da diese Baumaßnahme um zwei Jahre verschoben werden muss.

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat der Gemeinde Dermbach beschließt überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 9.000 € für die Tiefbaumaßnahme K 90, Ortsdurchfahrt Urnshausen mit Gehweganlagen und Straßenbeleuchtung - HHStelle 2.630081.95003 (Gemeindestraßen, Nebenanlagen - OT Urnshausen, Tiefbau, K 90 Ortsdurchfahrt). Die Finanzierung der überplanmäßigen Ausgabe wird durch die Minderausgaben bezüglich der Baumaßnahmen im Wohngebäude „Altes Bahnhofsgebäude“ in Höhe von 9.000 € (HHStelle 2.881151.96000 - Wohngebäude Dermbach, Altes Bahnhofsgebäude - Hochbau) gesichert.

Abstimmung: 15 Ja / 0 Nein / 1 Enthaltung