Titel Logo
Feldabote - Amtsblatt der Gemeinden Dermbach Oechsen Weilar und Wiesenthal
Ausgabe 11/2024
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Dermbach

Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs für die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Gartenstraße“ im Ortsteil Stadtlengsfeld der Gemeinde Dermbach

Der Gemeinderat der Gemeinde Dermbach hat in seiner Sitzung am 14.10.2024 den folgenden Beschluss (Beschluss-Nr. 24/07/05) gefasst:

1.

Der Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung“ Gartenstraße“ in der Gemeinde Dermbach, Ortsteil Stadtlengsfeld, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 500 und der Begründung wird in der vorliegenden Fassung, mit Stand vom 30.09.2024, gebilligt.

2.

Der Gemeinderat bestimmt, dass für den Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Gartenstraße“, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 500 sowie der Begründung Stand 30.09.2024, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden sollen.

3.

Für die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Gartenstraße“ ist gemäß § 13 Abs. 3 BauGB kein Umweltbericht erforderlich.

4.

Der Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Gartenstraße“ im OT Stadtlengsfeld der Gemeinde Dermbach, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1:500 und der Begründung werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit von

Montag, dem 11. November 2024

bis einschließlich

Freitag, dem 13.Dezember 2024

In der Gemeindeverwaltung Dermbach, Hinter dem Schloß 1 in 36466 Dermbach in der Bauverwaltung während der üblichen Dienstzeiten

 — 

 — 

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Darüber hinaus erfolgt die öffentliche Auslegung des Entwurfs der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung auch im Internet unter:

https://www.dermbach.de/gemeinde/oeffentliche-bekanntmachungen/bauleitplanverfahren

Während der Auslegungsdauer können von jedermann Äußerungen und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Verspätet abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Durch die Abgabe Ihrer Stellungnahme stimmen Sie der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten zu. Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Satzungsverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken

Dermbach, den 17.10.2024

T. Hugk

Bürgermeister