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Feldabote - Amtsblatt der Gemeinden Dermbach Oechsen Weilar und Wiesenthal
Ausgabe 12/2023
Amtlicher Teil
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Kinderreisepass wird 2024 abgeschafft

Das ändert sich für Familien

Ab dem 1. Januar 2024 können Eltern keine Kinderreisepässe mehr beantragen. Der neue elektronische Reisepass kann bereits jetzt schon beantragt werden. Wer bei Antragstellung unter 24 Jahre alt ist, zahlt laut Bundesinnenministerium 37,50 Euro und erhält einen Reisepass, der sechs Jahre gültig ist. Wer älter als 24 Jahre ist, muss 60 Euro zahlen. Dafür ist dieser Reisepass dann zehn Jahre gültig. Teurer wird es, wenn man eine Express-Ausstellung benötigt oder wenn der Pass außerhalb des Wohnortes oder im Ausland beantragt wird.

Die alten Kinderreisepässe bleiben bis zu ihrem Fristablauf gültig. Ein Kinderreisepass, der noch vor dem 31.12.2023 beantragt oder verlängert wird, behält seine Gültigkeit noch bis zum Ablauf eines Jahres. Der Kinderreisepass kostet noch bis Ende des Jahres 13 Euro, eine Verlängerung kostet 6 Euro - danach werden die normalen Gebührensätze fällig.

Passanträge müssen stets persönlich gestellt werden. Das Kind muss also bei der Beantragung mit dabei sein. Für die Beantragung braucht es unter anderem: ein biometrisches Passfoto, die Geburtsurkunde im Original oder eine beglaubigte Kopie sowie die Zustimmung der Sorgeberechtigten.

Für Reisen innerhalb der Europäischen Union genügt weiterhin ein Personalausweis, der ab der Geburt des Kindes ausgestellt werden kann. Für Kinder unter 16 Jahren muss die Beantragung durch die Sorgeberechtigten erfolgen. Die Ausstellung eines Personalausweises kostet bis zum 24. Lebensjahr 22,80 Euro, der Perso ist sechs Jahre gültig. Der elektronische Reisepass ist mit 37,50 Euro somit teurer, lohnt sich also nur bei Fernreisen außerhalb der EU.

Die Beantragung aller Dokumente erfolgt im Einwohnermeldeamt während der Öffnungszeiten.