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Feldabote - Amtsblatt der Gemeinden Dermbach Oechsen Weilar und Wiesenthal
Ausgabe 12/2023
Amtlicher Teil
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Ausschreibung Ausbildungsplätze

Die Gemeinde Dermbach wird im Jahr 2024 in folgendem Beruf ausbilden

Verwaltungsfachangestellter (m/w/d)

in 2-jähriger und 3-jähriger Ausbildung.

Die Ausbildung gliedert sich in eine fachtheoretische Ausbildung, die

an der Berufsschule in Meiningen (3-jährige Ausbildung)

an der Thüringer Verwaltungsschule in Gotha

(2-jährige Ausbildung)

durchgeführt wird, sowie in einem betrieblichen Ausbildungseinsatz in allen Bereichen der Gemeinde Dermbach und schließt mit der Ausbildungsprüfung zum/r Verwaltungsfachangestellten ab. Bei entsprechender Eignung ist eine Übernahme im Anschluss an die Ausbildung beabsichtigt.

Verwaltungsfachangestellte erbringen Dienstleistungen innerhalb der Gemeinde und sind Ansprechpartner vor Ort. Sie bearbeiten als Sachbearbeiter/innen eigenständig Anträge und treffen unter Anwendung von Rechtsvorschriften die notwendigen Verwaltungsentscheidungen. Ihren Aufgabenbereich organisieren Sie selbstständig im Sinne einer dienstleistungsorientierten Verwaltung.

Einstellungstermin:

1. August 2024 (3-jährige Ausbildung)

1. August 2024 (2-jährige Ausbildung)

Einstellungsvoraussetzung:

Realschulabschluss (3-jährige Ausbildung)

Allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife,

abgeschlossene Berufsausbildung (2-jährige Ausbildung)

Wenn Sie verantwortungsbewusst, selbständig, engagiert, freundlich und aufgeschlossen sind und außerdem

gute Noten (insbesondere in den Fächern Deutsch und Mathematik) haben sowie

gern mit anderen Menschen zusammenarbeiten und

sich für das kommunale Geschehen interessieren

freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis zum 31. Dezember 2023.

Bei Fragen zur Ausbildung wenden Sie sich bitte an das Personalamt (Telefon: 036964 8843). Nach Bewerbungsfristende werden Sie von uns über Ihren Stand im Bewerbungsverfahren informiert.

Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Gemeinde Dermbach die von Ihnen an uns übermittelten Daten zum Zweck der Bewerbungsabwicklung verarbeiten und nutzen darf.

Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet. Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter Bewerber/innen können nach Abschluss des Auswahlverfahrens nur zurückgesandt werden, wenn Sie ihrer Bewerbung einen ausreichend frankierten und an Sie adressierten Rückumschlag (DIN A 4) beifügen. Anderenfalls werden Ihre Unterlagen ordnungsgemäß vernichtet.

Bewerber (m/w/d), die im Sinne des § 2 Abs. 2 und 3 des Sozialgesetzbuches (SGB) IX schwerbehindert oder schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind, werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Das Landratsamt Wartburgkreis fördert die Gleichstellung aller Geschlechter (m/w/d). Die Stelle ist für alle Geschlechter (männlich/weiblich/divers) gleichermaßen geeignet.

Hugk

Bürgermeister