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Feldabote - Amtsblatt der Gemeinden Dermbach Oechsen Weilar und Wiesenthal
Ausgabe 12/2024
Amtlicher Teil
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Gemeinde Empfertshausen

Gemeinderatssitzung 30.10.2024

Beschluss-Nr.: 01/07/24

Der Gemeinderat beschließt,

1.

Frau Kerstin Schmidt zur ehrenamtlichen Protokollführerin,

2.

Herrn Bernd Weih zum ehrenamtlichen Ortschronisten,

3.

Frau Eva Abel zum ehrenamtlichen Gebäudewart

ab 30.10.2024 mit einer monatlichen Aufwandsentschädigung wie in § 10 Abs. 6 der Hauptsatzung geregelt, ab dem Monat Oktober 2024 neu zu bestellen.

Abstimmung: 6 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen

Beschluss-Nr.: 02/07/24

Der Gemeinderat bestätigt und beschließt das Protokoll zur Gemeinderatssitzung vom 08.08.2024.

Abstimmung: 6 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen

Beschluss-Nr.: 03/07/24

Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Erhebung der Grundsteuen und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Empfertshausen.

Abstimmung: 6 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen

Satzung über die

Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer

(Hebesatz-Satzung)

der Gemeinde Empfertshausen

Auf der Grundlage der §§ 2, 18, 19 und 54 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288) in Verbindung mit § 1 Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Artikel 32 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288), in Verbindung mit § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07. August 1973 (BGBl. I, S. 965), zuletzt geändert durch Art. 21 Gesetz vom 16. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2294) und § 16 Gewerbesteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I, S. 4167), zuletzt durch Artikel 19 des Gesetzes vom 27. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 108), hat der Gemeinderat der Gemeinde Empfertshausen in der Sitzung am 30.10.2024 folgende Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) beschlossen:

§ 1

Steuersätze der Realsteuern

Die Hebesätze für Grundsteuern und Gewerbesteuern werden für die Gemeinde Empfertshausen wie folgt festgesetzt:

(1)

Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

(Grundsteuer A)

340 v. H.

(2)

Grundsteuer für Grundstücke

(Grundsteuer B)

535 v. H.

(3)

Gewerbesteuer

395 v. H.

§ 2

In-Kraft-Treten

Die Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Empfertshausen, den 30.10.2024  —  Siegel

Antonio Häfner

Bürgermeister

Hinweis:

Ist eine Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) enthalten oder aufgrund der ThürKO erlassen worden sind, zustande gekommen, so ist die Verletzung nach § 21 Abs. 4 ThürKO unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Wurde eine Verletzung nach Satz 1 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Es erfolgt die Information an die Mitglieder des Gemeinderates - Beteiligungsbericht 2023 über die Beteiligung der Gemeinde Empfertshausen an der Überlandwerk Rhön GmbH Mellrichstadt

Beschluss-Nr.: 04/07/24

1.

Der Gemeinderat beschließt die 2. Änderung

der Geschäftsordnung vom 08.04.2015,

mit welcher nach § 17 folgender § 17a angefügt wird:

Ausschussbildung

Der Gemeinderat bildet einen vorberatenden Finanzausschuss, bestehend aus dem Bürgermeister und drei weiteren Gemeinderatsmitgliedern.

Der Finanzausschuss hat insbesondere folgenden Aufgabenbereich:

-

Vorbereitung wichtiger Sitzungen des Gemeinderates

-

Angelegenheiten des Finanz- und Steuerwesens, insbesondere der Haushaltssatzung für die Beratung im Gemeinderat vorbereiten und dem Gemeinderat einen Beschlussvorschlag unterbreiten.

2.

Der Gemeinderat entsendet als ständige Mitglieder in den Finanzausschuss: Oliver Harms, Robert Leutbecher, Valentin Zentgraf

Abstimmung: 6 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen