Die Haushaltssatzung der Gemeinde Dermbach für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Diese wurde am 27.11.2024 vom Gemeinderat der Gemeinde Dermbach mit Beschluss Nr. 24/08/02 beschlossen und mit Schriftsatz vom 02.12.2024 von der unteren Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Wartburgkreis rechtsaufsichtlich geprüft und bestätigt.
Die Ausfertigung erfolgte am 03.12.2024.
Die Haushaltssatzung enthält nach den §§ 59 Abs. 4, 63 Abs. 2 und 65 Abs. 2 ThürKO keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 23.12.2024 bis 10.01.2025 während der üblichen Sprechzeiten in der Gemeindeverwaltung Dermbach, Hinter dem Schloss 1, 36466 Dermbach, Zimmer 313 öffentlich aus. Es wird um vorherige telefonische Terminabsprache unter der Telefonnummer 036964/8821 gebeten.
Darüber hinaus wird bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan zu den o. g. Sprechzeiten zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.
Dermbach, 04.12.2024
gez. Thomas Hugk
Bürgermeister
Aufgrund der §§ 55 ff der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit der Thüringer Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung - ThürGemHV) in der derzeit gültigen Fassung erlässt die Gemeinde Dermbach folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt im
| Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 13.425.500 € |
| und | ||
| im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 2.826.800 € |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden für das Jahr 2025 aufgrund der Grundsteuerreform in einer Hebesatzsatzung festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.800.000 € festgesetzt.
§ 6
Es gilt der vom Gemeinderat beschlossene beigefügte Stellenplan.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, haushaltsrechtliche Maßnahmen zu treffen, die sich aus der Anpassung an das Besoldungsrecht, an andere gesetzliche Bestimmungen oder an das Tarifrecht zwingend ergeben. Er kann freiwerdende Planstellen für andere Bereiche in Anspruch nehmen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Dermbach, den 03.12.2024
Thomas Hugk
Bürgermeister — - Siegel -