(Abb. Luftbild mit Darstellung des Geltungsbereiches)
| 1. | Der Gemeinderat der Gemeinde Dermbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19.11.2025 mit Beschluss Nr. 25/08/09 den überarbeiteten Entwurf zur Veröffentlichung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Wohngebiet „Hinter der Lücke in Unteralba /Gemeinde Dermbach, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 500 mit textlichen Festsetzungen und der Begründung in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 29.10.2025 gebilligt und die Öffentliche Auslegung beschlossen. Alle Änderungen und Streichungen von Festsetzungen sind farblich im Entwurfsplan vom 29.10.2025 gekennzeichnet. |
| Folgende Grundstücke sind Bestandteil des Geltungsbereiches: |
| Gemarkung Unteralba, Flur 2: Flurstücke Nr. 273/18, 273/20, 273/22, 273/23, 273/24, 273/25, 273/26, 273/27, 273/28, 273/29, 273/30, 273/31, 273/32, 273/33, 273/34, 273/35, 273/36, 273/37, 273/38, 273/39, 273/40, 273/41, 273/42, 273/43, 273/44, 273/45, 273/46, 274 teilweise, 275 teilweise |
| Lagebezeichnung: Ortsausgang Unteralba in Richtung Oberalba - rechts neben der Landesstraße L1026 |
| 2. | Der Gemeinderat bestimmt, dass für den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Wohngebiet „Hinter der Lücke“ in Unteralba der Gemeinde Dermbach, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 500 mit textlichen Festsetzungen sowie der Begründung die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden sollen. |
| 3. | Für die Planung ist kein Umweltbericht erforderlich. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB, die Grundzüge der Planung werden nicht berührt. |
| 4. | Der Entwurf zur öffentlichen Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Wohngebiet „Hinter der Lücke“ in Unteralba, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 500 mit textlichen Festsetzungen und der Begründung, Fassung mit Stand vom 29.10.2025 gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB wird |
| von Montag, dem 15.12.2025 bis einschließlich Freitag, dem 30.01.2026 |
| im Internet unter: https://www.dermbach.de/gemeinde/oeffentliche-bekanntmachungen/bauleitplanverfahren |
| zur Einsicht bereitgestellt und öffentlich ausgelegt. |
Während der Auslegungsdauer können von jedermann Äußerungen und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden (§ 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 2 und 4 BauGB).
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB elektronisch an die Gemeinde übermittelt werden sollen (bauamt@dermbach.de), jedoch bei Bedarf Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden können, u.a. auf dem Postweg:
Postanschrift:
Gemeindeverwaltung Dermbach
Hinder dem Schloß 1
36466 Dermbach
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet, erfolgt als leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit, die öffentliche Auslegung der Unterlagen, wie im Punkt 3. aufgelistet, in der Gemeindeverwaltung Dermbach, Hinder dem Schloß 1, Bauverwaltung, 36466 Dermbach während der allgemeinen Öffnungszeiten:
| Montag | von 09:00 bis 12:00 Uhr | und von 13:00 bis 15:30 Uhr |
| Dienstag | von 09:00 bis 12:00 Uhr | und von 13:00 bis 16:00 Uhr |
| Mittwoch | von 09:00 bis 12:00 Uhr | und von 13:00 bis 15:30 Uhr |
| Donnerstag | von 09:00 bis 12:00 Uhr | und von 13:00 bis 18:00 Uhr |
| Freitag | von 09:00 bis 12:00 Uhr |
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Während der Auslegungsdauer können von jedermann Äußerungen und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder zu Niederschrift vorgebracht werden (§ 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 2 und 4 BauGB).
Hinweise:
Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. (§ 4a Abs. 5 Satz 2 BauGB).
Durch die Abgabe Ihrer Stellungnahme stimmen Sie der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten zu. Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Dermbach, den 20.11.2025
T. Hugk
Bürgermeister